Anforderung an Shisha-Lokale aus der Sicht des Arbeitnehmerschutzes Beim Verbrennen der Wasserpfeifenkohle entsteht Kohlenstoffmonoxid (CO).

Allgemeines

Beim Verbrennen der Wasserpfeifenkohle entsteht Kohlenstoffmonoxid (CO). Die Arbeitsinspektion hat bei Kontrollen in Shisha-Bars feststellen müssen, dass in jedem Lokal ein erhöhter Wert von CO auftrat. Erhöhte Konzentrationen von CO können vor allem in den Räumen (und angrenzenden Bereichen) der Lokale gemessen werden, in denen Wasserpfeifenkohle in glühender Form vorrätig gehalten und für die Gäste vorbereitet wird.

Kohlenstoffmonoxid ist ein gefährliches Atemgift, da es leicht über die Lunge aufgenommen wird. Da das Gas farb-, geruch- und geschmacklos und nicht reizend ist, wird es kaum wahrgenommen. Wenn CO über die Lunge in den Blutkreislauf gelangt, verbindet es sich mit dem Hämoglobin des Blutes und behindert so den Sauerstofftransport im Körper, was zum Tod durch Erstickung führen kann. Symptome einer leichten Vergiftung sind Kopfschmerzen, Schwindel und grippeähnliche Symptome. Höhere Dosen wirken signifikant toxisch auf das Zentralnervensystem und das Herz.

Durch das richtige Verhalten im Umgang mit der Wasserpfeifenkohle und den Wasserpfeifen kann dieser Gefahr jedoch begegnet werden. Diese Schritte werden im Folgenden behandelt. Außerdem wird die Reinigung der Schläuche und Mundstücke beschrieben.

Bei Verwendung herkömmlicher Kohle

  • Das durch den Anzündeprozess entstehende CO ist an der Entstehungsstelle zu erfassen und ins Freie zu leiten. Wird dafür ein geschlossener Ofen mit Abluftführung ins Freie verwendet, so ist zur Unterstützung der Abführung der entstehenden Gase der Kohlen ein Ventilator im Abluftrohr vorzusehen.
  • Der Transport von glühenden Kohlen zum Nachlegen auf den Shishas darf zu keiner Verletzungsgefahr der „Transporteurin“ / des „Transporteurs“ führen (z.B. Verbrennungen)
  • Unmittelbar nach der Verwendung sind die verbrauchten, noch glühenden Kohlereste
    • in einem Wasserbad zu löschen oder
    • bis zum Ausgehen der Kohlen unter einer Absaugung zu lagern (z. B. im geschlossenen Anzündeofen).
  • Als Feuerlöscher für die glühenden Kohlen ist ein Wasserlöscher bereit zu halten (sowohl beim Anzünden als auch für den Bereich der Konsumation)
  • Die Reinigung der Schläuche bzw. der Mundstücke der Shishas hat aufgrund der vorhandenen Verunreinigungen (biologische Arbeitsstoffe) ohne Gesundheitsgefahr für die Arbeitnehmer:innen zu erfolgen (siehe § 4 Verordnung biologische Arbeitsstoffe – VbA, Ermittlung und Beurteilung der Gefahren bei unbeabsichtigter Verwendung).
  • Vorbereiten der Shisha vor dem Servieren hat nicht durch „Vorraucher“ zu erfolgen, sondern durch „Handventilatoren“.

Bei Verwendung elektrischer „Shishakohle“

  • Die Reinigung der Schläuche bzw. der Mundstücke der Shishas hat aufgrund der vorhandenen Verunreinigungen (biologi­sche Arbeitsstoffe) ohne Gesundheitsgefahr für die Arbeitnehmer:innen zu erfolgen (siehe § 4 Verord­nung biologische Arbeitsstoffe – VbA, Ermittlung und Beurteilung der Gefahren bei unbeabsichtigter Verwendung).
  • Vorbereiten der Shisha vor dem Servieren hat nicht durch „Vorraucher“ zu erfolgen, sondern durch „Handventilatoren“.