Präventivdienste, Sicherheitsvertrauenspersonen Unter Präventivdienste werden Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner:innen, sonstige Fachleute (z. B. Arbeitspsycholog:innen) aber auch die Präventionszentren der Unfallversicherungsträger verstanden. Die Präventivdienste haben die Arbeitgeber:innen (AG), aber auch die Arbeitnehmer:innen (AN), die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) und die Betriebsräte in Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten, bei der Erfüllung ihrer Arbeitsschutz-Verpflichtungen zu unterstützen und im Arbeitsschutzausschuss mitzuwirken.