Ersthelfer:innen, Personen für Brandbekämpfung Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet die Arbeitgeber:innen, eine geeignete betriebliche Arbeitsschutz–Organisation bereitzustellen und legt in diesem Zusammenhang fest, dass bestimmte Funktionsträger zu bestellen, einzurichten oder zu beauftragen sind.