2023-2024: Gewalt als Berufsrisiko? Ob in körperlicher, psychischer oder sexualisierter Form – Gewalt bei der Arbeit kann auch in österreichischen Betrieben eine Herausforderung im Arbeitsschutz werden.
Warum dieser Schwerpunkt
Gewaltvorfälle sind unterschiedlich ausgeprägt und betreffen nicht alle Beschäftigten gleichermaßen.
Neben körperlichen Verletzungen sind es vor allem psychische Nachwirkungen, welche für Arbeitnehmer:innen schädigend sein können.
In den Jahren 2023 und 2024 lag das Ziel darin, Betriebe bei der Umsetzung von Gewaltprävention durch Maßnahmen im Arbeitsschutz sowie beim professionellen Umgang mit entsprechenden Vorkommnissen zu unterstützen.
Beginnend mit Juni 2023 fanden vermehrt Betriebsbesichtigungen zu diesem Thema statt. Es wurden gut sechzig Arbeitsinspektor:innen österreichweit für das Thema Gewalt in der Arbeitswelt ausgebildet.
Durch umfassende Information für Arbeitgebende, Führungskräfte und Mitarbeitende sollte das Bewusstsein für Formen von Gewalt in der Arbeit gesteigert und bei Bedarf der betriebliche Arbeitsschutz entsprechend verbessert werden.
Ein Gewaltrisiko kann und wird fallweise eine Arbeitsbedingung sein, darf aber nicht zu einer Gefahr am Arbeitsplatz führen.
Informationen
- Mehr zum Thema finden Sie auf der Website der Arbeitsinspektion unter Gewalt am Arbeitsplatz.
- Zur Primärprävention bietet die AUVA ein Notfallpsychologisches Betreuungskonzept für Betriebe und Bildungseinrichtungen.
- Für Beschwerden über Arbeitsbedingungen und konkrete betriebliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Arbeitsinspektorat. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Lage der Betriebsstätte oder der Baustelle.