Beschäftigungsverbote und -beschränkungen, Freistellung Das Mutterschutzgesetz sieht zum Schutz der Gesundheit der werdenden Mutter und des Kindes Beschäftigungsverbote und -beschränkungen vor. Eine Freistellung ist dann möglich, wenn Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind besteht.