Telearbeitsplätze, Homeoffice

Telearbeit (Homeoffice, Mobile Working) spielt in der modernen Arbeitswelt eine wichtige Rolle, da Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeit immer häufiger auch außerhalb des Betriebes erbringen. Besonders in den letzten Monaten hat das Thema aufgrund der Corona-Pandemie enorm an Bedeutung gewonnen. Die Schwerpunkte im Arbeitsschutz liegen bei Telearbeit insbesondere auf der ergonomischen Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes und dem Umgang mit (neuen) psychischen Belastungen, die sich durch die Telearbeit ergeben können.

Was ist Telearbeit?

Der Begriff „Telearbeit“ wird idR als Oberbegriff für Homeoffice und Mobile Working verwendet. Im Homeoffice erfolgt die Arbeitsleistung an einem fixen Arbeitsort, nämlich in der Wohnung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers. Beim Mobile Working sind die Beschäftigten hinsichtlich der Wahl ihres Arbeitsortes nicht auf die Wohnung beschränkt. Gemeinsam ist beiden Formen, dass meist die dafür erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologien verwendet werden.

Grundsätzlich kann in jedem Betrieb Telearbeit vereinbart werden, Voraussetzung für die Telearbeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist eine Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Ein Recht auf Telearbeit bzw. eine einseitige Anordnungsbefugnis durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber gibt es in Österreich nicht.  

Welche arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen gelten für Telearbeit?

Der Großteil der Regelungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) kommt auch bei Telearbeit – also sowohl bei Homeoffice als auch bei sonstigem Mobile Working – zur Anwendung. So gelten beispielsweise die Bestimmungen zur Arbeitsplatzevaluierung (§§ 4, 5 ASchG), Information und Unterweisung (§§ 12, 14 ASchG) und Präventivdienstbetreuung (7. Abschnitt ASchG). Arbeitsstättenbezogene Arbeitsschutzvorschriften kommen bei Telearbeit hingegen nicht zur Anwendung, weil der Ort der Arbeitsverrichtung, wie z.B. die Privatwohnung, als „auswärtige Arbeitsstelle“ gilt. Trotzdem sind Themen wie z.B. Belichtung und Raumtemperatur in der Arbeitsplatzevaluierung zu berücksichtigen.

Auch die Bestimmungen zu Mutterschutz, Arbeitszeit und Arbeitsruhe gelten für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Telearbeit. Vereinbaren Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung über Telearbeit, dass die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer

  • die Lage der Arbeitszeit und den Arbeitsort weitgehend selbst bestimmen kann (im Sinne eines Mobile Working, das nicht in der Wohnung stattfinden muss)
  • oder die Tätigkeit überwiegend (= mehr als 50 % der wöchentlichen Normalarbeitszeit) in der Wohnung erfolgen soll

so kann eine Saldenaufzeichnung der Arbeitszeit geführt werden, d.h. dass nur mehr der jeweilige Tagessaldo aufgezeichnet wird, nicht jedoch die Lage der Arbeitszeit (§ 26 Abs. 3 AZG). 

Hinweis:
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Präventivdienste sowie die Arbeitsinspektion haben kein Zutrittsrecht in Privatwohnungen. Der Zugang ist nur möglich, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausdrücklich zustimmen bzw. auf deren Wunsch zu Beratungszwecken oder zur Evaluierungsdurchführung.
Die Telearbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sind einer Arbeitsstätte zuzurechnen und in dieser müssen auch die für die Telearbeitsplätze relevanten Unterlagen (z.B. Arbeitszeitaufzeichnungen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente, Unterweisungsnachweise) vorhanden sein.

Welche arbeitspsychologischen Aspekte können bei Telearbeit eine Rolle spielen?

Im Verständnis eines umfassenden Gesundheitsschutzes hilft ein Bewusstsein für unter- und überschätzte Risiken, um eine Präventionsarbeit sicherzustellen, die für alle wirksam ist (z.B. Menschen in Telearbeit mit/ohne Betreuungspflichten, Menschen in Telearbeit mit Behinderung(en) oder Beeinträchtigung(en), Leiharbeitnehmerinnen bzw. Leiharbeitnehmer in Telearbeit sowie passende Telearbeit für Menschen mit verschiedenen Arbeits- und Technikzugängen, Erfahrungen und Kulturen).

Wichtig ist, auch unter dem Dach eines betrieblichen Gesundheitsmanagements, dass Themen des Arbeitsschutzes, also die Verhütung gefährlicher Arbeitsbedingungen im ASchG, geregelt und verpflichtend sind. Aspekte der Gesundheitsförderung, hier können Arbeitsbedingungen gesünder, angenehmer gestaltet werden, sind freiwillig.

Entgrenzung, Vereinbarkeit Privat/Beruf, Videokonferenzen, Sichtbarkeit von Tätigkeiten und Leistung, gesundes und erfolgreiches Führen, Abschalten können, Informationsweitergabe, Kommunikation, soziale Beziehungen, Arbeitsorganisation, Zusammenarbeit, Ruhezeiten, Umgang mit Krankenstand und vieles mehr beschäftigt den Arbeitsschutz beim Thema Telearbeit.

Im Arbeitsschutz bietet sich die Chance, Lösungsvorschläge und Erfolgsstrategien mit Betroffenen zu entwickeln und bedürfnisgerecht zu konzipieren.

Wird Telearbeit gelingend umgesetzt, werden nicht nur die Tage der Büro-An-/Abwesenheiten geregelt. Es gibt Tätigkeiten, die für Telearbeit eher geeignet sind, es gibt Tätigkeiten die besser im Büro ausgeführt werden. Weitere Erfolgsfaktoren für gelingende Telearbeit sind die Erweiterung der Präsenzkultur um eine virtuelle Komponente, ebenso wie entsprechend angepasste Führung, Arbeitsorganisation und Kommunikation.

Vereinbarkeit Privat-Beruf

Die Themen Gleichstellung und vor allem die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf sind beim Thema Telearbeit expliziter als bisher mitzudenken, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vorrangig sind Frauen betroffen, durch Teilzeit und Vereinbarkeitsthemen nicht unsichtbar(er) werden.

Tipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die Umstellung auf Telearbeit ist häufig vor allem zu Beginn oft gar nicht so leicht. Es braucht neue Rahmenbedingungen, das Arbeiten außerhalb des Büros muss erst mal gewohnt werden, Kommunikation und Abstimmungsprozesse finden ganz anders statt als gewohnt und vieles mehr ist in dieser Art der Arbeit neu. Der Berufsverband österreichischer PsychologInnen (BÖP) richtet sich mit einem ausführlichen Informationsblatt auch direkt an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

Klare Arbeitszeiten und Vereinbarungen. Es ist wichtig Zeiten zu vereinbaren, idealerweise im Team, an denen Sie erreichbar sein sollten und können. Auch andere im gemeinsamen Haushalt lebenden Menschen müssen wissen, wann Sie arbeiten und wann Sie angesprochen werden können. Dafür müssen meist noch Routinen entwickelt werden. Ein regelmäßiger inhaltlicher/fachlicher Austausch mit der Führungskraft in Einzelgesprächen ist weiterhin wichtig. Ebenso wie die Ankündigung möglicher persönlicher Herausforderungen (z.B. Betreuungsengpässe).

Schaffen Sie sich passende Arbeitsbedingungen. Schaffen Sie einen bestmöglichen Rahmen, damit Sie sich gut konzentrieren können. Räumen Sie den Arbeitstisch auf, ziehen Sie sich in ein anderes Zimmer zurück oder richten Sie sich eine „Büroecke“ ein. Tun Sie, was immer Ihnen möglich ist, um eine angenehme und produktive Arbeitsatmosphäre zu schaffen.

Entwickeln Sie Abläufe. Behalten Sie bewährte Routinen bei und gestalten Sie Neue. Im Büro sind wir an bestimmte Routinen gewöhnt (z.B. PC hochfahren, E-Mails lesen, Mittagspause mit Kolleginnen und Kollegen). Auch bei Telearbeit braucht es eine Struktur. Behalten Sie daher so viele Routinen wie möglich bei. Es wird daher empfohlen zur selben Zeit zu frühstücken und sich für die Arbeit fertig zu machen. Legen Sie Kernarbeitszeiten fest und planen Sie Pausen bewusst ein.

Balance zwischen Privat und Beruf. Arbeiten daheim kann zu einer Entgrenzung zwischen Arbeit und Privatleben führen. Gefühle, wie dass die Arbeit niemals aufhört können dann in der Folge entstehen. Erholung wird dadurch negativ beeinflusst. Mangelnde Erholung führt auf Dauer zu Erschöpfung. Um gesund und produktiv zu bleiben nutzen Sie Ihre Ruhezeit nach der Arbeit zur Regeneration und zum Auftanken Ihrer Ressourcen beispielsweise durch Sport und andere Hobbies.

Vermeidung ständiger Erreichbarkeit. Um Erholung zu ermöglichen gelten auch bei Telearbeit gesetzliche Ruhezeiten. Auch kurze Unterbrechungen (z. B. „nur mal schnell Mails checken“ oder „kurz telefonieren“) haben negative Auswirkung auf die Erholung und die Leistungsfähigkeit. Im Gegensatz zur Arbeit im Büro sind bei Telearbeit die Arbeitsgeräte jederzeit verfügbar. Falls es zu Unterbrechungen der Erholungsphase kommt empfiehlt es sich rasch Lösungen zu finden.

Vertrauen und Verlässlichkeit. Telearbeit regelt sich nicht von selbst. Damit es gut klappt, sollten Sie mit Ihrer/ Ihrem direkten Vorgesetzen gegenseitige Erwartungen austauschen. Hierbei empfiehlt es sich oft gleich konkrete Vereinbarungen zu Arbeitspaketen und einzuhaltenden Abgabefristen zu treffen und realistische Zielvorgaben abzusprechen. Regelmäßige Feedbackgespräche und Besprechungstermine im Büro sind wichtig. Stellen Sie sicher, dass Sie am Austausch im Betrieb weiter teilhaben. Seien Sie bei relevanten Terminen (z.B. Team-Besprechungen, Workshops, Betriebsfesten) anwesend und verbringen Sie nicht zu viele Tage in Telearbeit.

Sichtbar und auf dem Laufenden bleiben. Durch den selteneren physischen Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen kann es vorkommen, dass Sie über aktuelles Informelles, aber auch Fachliches und Organisatorisches, nicht im gleichen Maße, wie Kolleginnen/Kollegen mit mehr Anwesenheit informiert sind. Durch fehlende „Sichtbarkeit“ im Betrieb und bei den Vorgesetzten könnten Nachteile entstehen.

Quellen und weitere Informationen zu arbeitspsychologischen Aspekten bei Telearbeit  

Zwei neue Leitfäden des Arbeitsministeriums beschäftigen sich mit den Themen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz und Ergonomisches Arbeiten im HomeofficeAntworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Homeoffice finden Sie ebenfalls auf der Website des Arbeitsministeriums.

Checklisten

Selbstcheck "Ständige Erreichbarkeit - ein Thema in meinem Unternehmen?" (INQA)

Check-up Homeoffice (DGUV, Kurzversion)

Check-up Homeoffice (DGUV,  Langversion)

Letzte Änderung am: 19.07.2023