Rechtsanpassungen Die Hitzeschutzverordnung (Hitze-V) ist seit 1. Jänner 2026 in Kraft. Außerdem gibt es rechtliche Verschärfungen bei Arbeiten mit Asbest. Was ändert sich konkret dadurch?

Hitze-V – Was ist neu?

Hitze und UV-Strahlung erhöhen im Zuge des Klimawandels die gesundheitlichen Risiken für Beschäftigte im Freien erheblich – von Kreislaufproblemen bis hin zu schweren Hautschäden. Die Hitze-V schafft erstmals einheitliche und rechtsverbindliche Vorgaben für Arbeiten im Freien. Ausgenommen sind kurze, leichte Tätigkeiten.

Kernstück ist ein verpflichtendes Maßnahmenprogramm, das in allen Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen einsehbar sein muss – digital oder in Papierform. Arbeitgeber:innen müssen darin Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung beurteilen und Schutzmaßnahmen gemäß dem STOP-Prinzip (Substitution – Technisch – Organisatorisch – Persönlich) festlegen. Sobald die Geosphere Austria eine Hitzewarnung ab Stufe 2 (Vorsicht, gelb; ab 30°C) ausweist, sind diese Maßnahmen verpflichtend umzusetzen. Zusätzlich sind bei hitzebedingten Symptomen Notfallmaßnahmen festzulegen.

Neu: 

Die Musterevaluierung unterstützt bei der praxisgerechten Umsetzung der Maßnahmen auf Baustellen und vergleichbaren Arbeitsplätzen.

Wer regelmäßig im Freien arbeitet, kann nun außerdem eine freiwillige ärztliche Untersuchung in Anspruch nehmen, um UV-bedingten Hautkrebs vorzubeugen.

Außerdem gibt es neue Bestimmungen für Krankabinen und bestimmte selbstfahrende Arbeitsmittel, da dort Beschäftigte häufig besonders hitzeexponiert sind:

  • Krankabinen müssen ausreichend gekühlt werden können (Kühlgerät). Übergangsfrist bis 1. Juni 2027.
  • Wenn selbstfahrende Arbeitsmittel in Tagbauen und auf Baustellen über Fahrzeugkabinen verfügen, so müssen diese bei einer Neuanschaffung mit einer Klimatisierung ausgestattet sein. Dies gilt auch für auswärtige Arbeitsstellen mit ähnlichen Bedingungen (wenn Fenster geschlossen bleiben müssen z. B. aufgrund von Staub).

Was bringt das?

Hitze und UV-Strahlung können ernsthafte kurzfristige (Hitzschlag) und langfristige (Hautkrebs) Gesundheitsgefahren für Beschäftigte darstellen. Frühzeitige Maßnahmen schützen Beschäftigte, senken Unfallrisiken und erhalten Arbeitsfähigkeit: ein Gewinn für alle.