Ermächtigte Ärztinnen und Ärzte
Eignungs- und Folgeuntersuchungen sind von ermächtigten Ärztinnen und Ärzten durchzuführen. Genauere Angaben zur Vorgangsweise bei der Durchführung der Eignungs- und Folgeuntersuchungen sind gesetzlich vorgegeben. (Weiterlesen