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Ergebnisse 1–2 von 2 in der Kategorie "Arbeitsstoffe" für "Adressen der Arbeitsinspektorate"

Asbest - Kein Thema der Vergangenheit

Mit 31.12.2025 wurde der Grenzwert für Asbest auf 10000 Fasern pro m³ gesenkt und Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten dürfen nur mehr von Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern durchgeführt werden, die in einer Liste des BMASGPK geführt werden. [...] Weiterlesen

Kommentierte Grenzwerteverordnung - (GKV-Novelle 2025)

Ein Service der Arbeitsinspektion [...] Weiterlesen