Asbest - Kein Thema der Vergangenheit
Mit 31.12.2025 wurde der Grenzwert für Asbest auf 10000 Fasern pro m³ gesenkt und Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten dürfen nur mehr von Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern durchgeführt werden, die in einer Liste des BMASGPK geführt werden. [...] Weiterlesen