SFK-Fachausbildung
In diesem Fall gibt es für die Fachausbildung besondere Bestimmungen:
- Personen, die im Ausland eine sicherheitstechnische Ausbildung abgeschlossen haben und in Österreich als Sicherheitsfachkraft (SFK) tätig werden wollen, können ihre Befähigungs- oder Ausbildungsnachweise durch bestimmte SFK-Fachausbildungseinrichtungen anerkennen lassen. Das sind derzeit die Hauptstelle der AUVA und die WIFI (Wirtschaftsförderungsinstitute) der Wirtschaftskammern in den Bundesländern Burgenland, Tirol, Wien, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg (§ 3a SFK-VO; Körperschaften öffentlichen Rechts mit § 6 SFK-VO-Bescheid).
Die Anerkennung erfolgt durch Ausstellung eines SFK-Zeugnisses nach § 3 Abs. 3 SFK-VO. Bei Nichtreglementierung im Herkunftsstaat ist auch eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis als SFK (Fachkraft für Arbeitssicherheit) ausreichend (EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG).
Anerkennung von SFK-Ausbildungen im Ausland, Novelle der SFK-VO
ArbeitgeberInnen haben Sicherheitsfachkräfte (Fachkräfte für Arbeitssicherheit) für die sicherheitstechnische Betreuung zu bestellen. Es dürfen nur solche Personen bestellt werden, die die erforderlichen Fachkenntnisse nachweisen.
§ 73 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes – ASchG
Die Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte ist in Österreich in der Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte und die Besonderheiten der sicherheitstechnischen Betreuung für den untertägigen Bergbau (SFK-VO), BGBl. Nr. 277/1995 i.d.F. BGBl. II Nr. 13/2007, geregelt.
Ausbildungseinrichtungen, die eine Fachausbildung durchführen, benötigen einen Anerkennungsbescheid des Bundesministers für Arbeit über die Fachausbildung.
Ausbildungseinrichtungen für die Fachausbildung von Sicherheitsfachkräften
Die 8-wöchige Fachausbildung, die mit einer Prüfung abzuschließen ist, hat folgende Gebiete zu umfassen:
- Einführung und Grundlagen
- Rechtsgrundlagen, Normen
- Grundsätze der Organisation und der Methoden des betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutzes
- Sicherheit von Arbeitssystemen mit Anwendungsfällen
- Ergonomie, Grundlagen und Anwendung
- Schadstoffe, Grundlagen und Anwendung
- Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegung von Maßnahmen
- Kosten-Nutzen-Analyse
- Psychologische und betriebssoziologische Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
- Schnittstellen mit verwandten Sachgebieten, insbesondere dem Verkehrswesen
Hinweis:
Nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO) benötigen externe Sicherheitsfachkräfte ebenso wie Sicherheitstechnische Zentren eine Gewerbeberechtigung.
Diplomanerkennung für gewerbliche Tätigkeiten (§ 373c u. § 373d GewO 1994)