Arbeitsrecht
Primärer Zweck des Arbeitsrechts ist es, das ökonomische und soziale Ungleichgewicht zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn auszugleichen. Deshalb ist das Arbeitsrecht wesentlicher Bestandteil der Sozialpolitik.
Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der unselbständig Erwerbstätigen (ArbeitnehmerInnen) und besteht aus dem
- Arbeitsvertragsrecht,
- Arbeitsverfassungsrecht und
- ArbeitnehmerInnenschutz.
Anknüpfungspunkt ist das Arbeitsverhältnis, d.h. die Beziehung zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn.
Arbeitsvertragsrecht
sind jene Rechtsvorschriften, die die individuelle Rechtsbeziehung zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn regeln.
Arbeitsverfassungsrecht (Kollektivarbeitsrecht)
sind jene Rechtsvorschriften, die die Struktur, Funktion und Organisation der überbetrieblichen (Berufsverfassungsrecht) und betrieblichen Interessenvertretung (Betriebsverfassungsrecht) regeln.
Die Arbeitsinspektion ist nur für die Kontrolle der Einhaltung der arbeitnehmerschutzrechtlichen Vorschriften zuständig.
Spezielle Themen zum Arbeitsrecht
- 24 Stunden Betreuung
- Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge
- Bildungskarenz
- Elternkarenz und Elternteilzeit
- Familienhospizkarenz
- Gleichbehandlung
- HausbetreuerInnen und HausbesorgerInnen
- Mindestlohntarife, Lehrlingsentschädigungen, Satzungen
- Urlaub und Pflegefreistellung
- Lohnkontrollen
Allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie auch unter help.gv.at.
Für Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Fragen wenden Sie sich am besten an Ihre Arbeiterkammer.