Schutzeinrichtungen von Arbeitsmitteln
Bei CE-gekennzeichneten Arbeitsmitteln ist davon auszugehen, dass die Erzeuger die Arbeitsmittel "sicher" gestaltet haben. Dafür garantieren sie mit Anbringen des CE-Zeichens. Alle anderen Arbeitsmittel müssen mit Schutzeinrichtungen versehen und so ausgestattet sein, dass sie der Arbeitsmittelverordnung entsprechen.
Leitlinie und Beispielsammlung zur Nachrüstung von Arbeitsmitteln
Bei Arbeitsmitteln können verschiedenste Gefahrenstellen und Gefährdungen vorkommen:
- Mechanische Gefahrenstellen
- Quetschstellen
- Scherstellen
- Einzugs- und Fangstellen (an sich drehenden Teilen)
- Stichstellen
- Teile mit hohen bzw. niedrigen Temperaturen
- Strahlung, Laser
- weggeschleuderte Teile
- herabfallende Teile (von Lagerungen oder gehobene Lasten)
- emittierte Stäube, Dämpfe, Aerosole
- hoher Druck
Brandgefahr, Explosionsgefahr - Kollisionen (mit Teilen von Arbeitsmitteln oder mit Fahrzeugen)
- Absturzgefahren
- Kippen oder Überrollen von Fahrzeugen
Merkblatt Überroll- und Kippschutz: Bauarten von Hubstaplern und Schutzeinrichtungen
Letzte Änderung am:
14.02.2017