Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen
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Allgemeines
Mit der ASchG-Novelle (BGBl. I Nr. 118/2012), die am 1.1.2013 in Kraft getreten ist, wird die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit und der Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen stärker betont.
Psychische Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen, sind neben den Belastungen des Muskel-Skelett-Apparates eine häufige Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen. Sie verursachen viel menschliches Leid, aber auch enorme betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Kosten.
Die ÖNORM EN ISO 10075 "Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastungen"
wurde durch eine Arbeitsgruppe des Internationalen Normenausschusses Ergonomie (ISO TC 159) erarbeitet. Sie schafft ein gemeinsames Grundverständnis und besteht aus drei Teilen.
Teil 1: Allgemeines und Begriffe (ÖNORM EN ISO 10075-1:2017)
Teil 2: Gestaltungsgrundsätze (ÖNORM EN ISO 10075-2:2000)
Teil 3: Grundsätze und Anforderungen an Verfahren zur Messung und Erfassung psychischer Arbeitsbelastungen (ÖNORM EN ISO 10075-3:2004)
Werden Gefahren durch psychische Belastungen ermittelt, sollten unter Beteiligung der Beschäftigten geeignete Maßnahmen festgelegt, durchgeführt und anschließend auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Die vielfältigen psychischen Belastungen können verringert werden, wenn beispielsweise Arbeitsabläufe, Arbeitsanforderungen, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen sowie die Arbeitsumgebung verbessert und optimiert werden. Zur Arbeitsorganisation gehört auch die Gestaltung der Arbeitszeit. Das Ziel der Veränderung ist die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.
Die DIN EN ISO 9241, Teil 2 spiegelt den Stand der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung wieder.
Gefahren durch psychische Belastung können unter anderem sein
- Zunehmender Zeit- und Termindruck
- Beschleunigung, Arbeitsverdichtung, Multitasking
- Wiederholung immer gleicher Arbeitsvorgänge in kurzen Zeitabständen
- Informationsmangel oder -überflutung
- Freundlichkeitsdruck, Umgang mit Leid und Krankheiten
- knappe Personalbemessung
- Verwischen der Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit
- häufige Umstrukturierungen, Angst vor Arbeitsplatzverlust
- fehlende Handlungsspielräume und mangelnde Beteiligungsmöglichkeiten
- isoliertes Arbeiten ohne Möglichkeit zu sozialen Kontakten
- Lärm, Hitze, Kälte, Zwangshaltungen, enge räumliche Verhältnisse
Die beispielhaft angeführten Belastungen treten aber meist in Kombination auf und nicht isoliert, z.B. Zwangshaltungen und Zeitdruck. In einigen Untersuchungen wurde insbesondere die Wechselwirkung zwischen psychischen Belastungen und Muskel-Skelett-Erkrankungen beschrieben.
Psychische Fehlbeanspruchungen verursachen oder beeinflussen aber auch andere Erkrankungen wie z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Magen-Darmerkrankungen, Immunerkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, wie z.B. Diabetes mellitus.
Arbeits- und Organisationspsychologie
Die Arbeits- und Organsiationspsychologie befasst sich mit den psychologischen Faktoren arbeitender Menschen in Organisationen. Sie beobachtet und analysiert Arbeitsbedingungen und Arbeitsaufgaben und die Ressourcen der arbeitenden Menschen.
Von einer ExpertInnengruppe (BÖP, GkPP, AK-Wien, Universität Graz, AUVA) wurde eine übersichtliche Zusammenfassung der zentralen Gegenstände und Themenfelder, Ziele, Methoden, Erhebungsinstrumente und Techniken der Arbeits- und Organisationspsychologie erstellt.
Vom Berufsverband der österreichischen PsychologInnen (BÖP) und der Gesellschaft kritischer PsychologInnen (GkPP) wurden Qualifikationskriterien für ArbeitspsychologInnen erarbeitet; auf dieser Grundlage haben die beiden Fachgesellschaften ArbeitspsychologInnen zertifiziert. Die Gesamtliste dieser anerkannten ArbeitspsychologInnen ist in der CD-ROM-Datenbank "ArbeitnehmerInnenschutz expert" enthalten.
EvalPsy-Fachleistungsnachweis
Der EvalPsy-Fachleistungsnachweis der Österreichischen Berufsvertretungen für Psychologie (BÖP und GkPP) ist ein Formular, mit welchem einem Unternehmen die korrekte und vollständige Erbringung von arbeits- und organisationspsychologischen Fachleistungen im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen nach ASchG bestätigt werden. Zugleich kann die Unterlage auch in den zusammenfassenden Tätigkeitsbericht nach § 82 b Abs. 3 ASchG integriert werden. Damit soll ein gesetzeskonformer, dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz entsprechender und fachkompetenter Beratungsablauf zur betrieblichen Umsetzung der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung durch beratende Arbeits- und OrganisationspsychologInnen erreicht werden.
Ermittlung, Beurteilung und Maßnahmenfestlegung
ArbeitgeberInnen sind verpflichtet für Sicherheit und Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen zu sorgen.
§ 2 Abs. 7 ASchG: „Unter Gefahren im Sinne dieses Bundesgesetzes sind arbeitsbedingte physische und psychische Belastungen zu verstehen, die zu Fehlbeanspruchungen führen."
§ 2 Abs. 7a ASchG: „Unter Gesundheit im Sinne dieses Bundesgesetzes ist physische und psychische Gesundheit zu verstehen." (§ 2 ASchG)
ArbeitgeberInnen haben sich dabei über den neuesten Stand der Technik und der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung entsprechend zu informieren und diese zu berücksichtigen. (§ 3 ASchG)
ArbeitgeberInnen haben die Ursachen von arbeitsbedingten psychischen Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen, zu ermitteln und zu beurteilen und Maßnahmen zur Verbesserung zu treffen. Dabei sind die Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 anzuwenden. Die Wirkung der getroffenen Maßnahmen ist zu überprüfen und die Maßnahmen sind erforderlichenfalls anzupassen. Die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung sowie die durchgeführten Maßnahmen sind in einer geeigneten Art und Weise nachvollziehbar zu dokumentieren. ( §§ 4, 5, 7 ASchG)
Publikationen
Leitfaden zur Bewertung der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen
Die Arbeitsinspektion hat mit einem Team von externen Arbeitspsychologinnen einen Leitfaden der Arbeitsinspektion zur Bewertung der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen bei der Kontroll- und Beratungstätigkeit ausgearbeitet und in der Praxis erprobt.
Der Leitfaden wurde 2013 überarbeitet und Änderungen, die aus der Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz resultieren, wurden übernommen.
Der Leitfaden beschreibt die Ziele, die Aufgaben, das Vorgehen der Arbeitsinspektion bei ihrer Kontroll- und Beratungstätigkeit. Die Grundlagen für die Bewertung der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen durch die Arbeitsinspektion finden sich in einem Kriterienkatalog und in einer Übersichtstabelle. Im Abschnitt 6 finden Sie Informationen zur Eignung und zum Einsatz von Messverfahren zur Ermittlung und Beurteilung arbeitsbedingter psychischer Belastungen und im Anhang 1 ausführliche Erläuterungen zum Leitfaden.
Der Leitfaden der Arbeitsinspektion ebenso wie das Merkblatt Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) des BMASK, der Industriellenvereinigung und der WKÖ sind eine Orientierungshilfe und liefern Anhaltspunkte für Betriebe (ArbeitgeberInnen, ArbeitnehmerInnen, Betriebsrat, Präventivfachkräfte und sonstige Fachleute, insbesondere ArbeitspsychologInnen) für die Umsetzung der Arbeitsplatzevaluierung.
Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern wurde 2012 ebenfalls eine "Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz" von den ArbeitnehmerInnenschutzbehörden der Länder und der Unfallversicherungsträger veröffentlicht.
Diese Leitlinie soll ähnlich wie der Leitfaden der Arbeitsinspektionen in Österreich zu einem abgestimmten Vorgehen der für den ArbeitnehmerInnenschutz zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe führen.
Die österreichischen Sozialpartner (WKÖ, IV, AKÖ, ÖGB) haben im Jahre 2004 die österreichischen Leitlinien zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung der Europäischen Sozialpartner zu arbeitsbedingtem Stress verabschiedet.
Kurz-Video: 5 Schritte zur erfolgreichen Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen
Anhand weniger Schritten wird anschaulich beschrieben, wie im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen gefährliche Arbeitsbedingungen ermittelt und beurteilt werden können und erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen festgelegt und umgesetzt werden können. Eine sinnvolle Sicherheits- und Gesundheitsdokumentation wird ebenso beschrieben wie Anlassfälle zur Überprüfung und ggf. Anpassung der Evaluierung.
zum Video "Stress am Arbeitsplatz managen" mit Untertitel auf YouTube
Weitere Merkblätter, Broschüren, Leitfäden und Leitlinien
- Evaluierung der arbeitsbedingten psychischen Belastungen bei Berufskraftfahrer/innen, ein gemeinsamer Folder der AUVA, WKÖ und Arbeitsinspektion
- Arbeitsprogramm Psyche: Stress reduzieren - Potenziale entwickeln: Erklärfilm, Handlungshilfen und weitere Informationen die im Rahmen der Gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie veröffentlicht wurden
- 6 Podcasts zum Thema Evaluierung psychischer Belastungen (Episode 7)
- Stress am Arbeitsplatz managen – 5 Schritte zur erfolgreichen Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen
- Die Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe hat zusammen mit dem Sozialministerium das Merkblatt zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen im Bauhilfsgewerbe veröffentlicht.
- Das Merkblatt zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe der WKÖ Geschäftsstelle Bau und der Bundesinnungsgruppe Baunebengewerbe
- Das Merkblatt Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) des BMASK, der Industriellenvereinigung und der WKÖ
- Leitfaden der Arbeitsinspektion zur Bewertung der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastungen bei der Kontroll- und Beratungstätigkeit
- Psychische Belastung und Beanspruchung im Berufsleben. Erkennen - Gestalten, eine Broschüre der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) für PraktikerInnen in der Arbeitswelt
- Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz von den deutschen Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Unfallversicherungsträger
- Die Website psyGA - psychische Gesundheit in der Arbeitswelt, ein Angebot der Initiative neue Qualität der Arbeit bereitet vorhandenes Wissen für verschiedene Bereiche der Arbeitswelt auf und stellt es gebündelt zur Verfügung. Es handelt sich um ein Projekt das vom deutschen Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) gefördert wird. PsyGA wird durch die BAuA fachlich begleitet.
Messverfahren
Informationen zu Messverfahren und zur Umsetzung der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen finden Sie auf der AUVA-Webseite.