Sprengarbeiten
Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen bei der Durchführung von Sprengarbeiten
Sprengarbeiten werden hauptsächlich bei der Gewinnung von mineralischen Rohstoffen im ober- und untertägigen Bergbau und bei Bauarbeiten, wie der Herstellung von Tunneln oder Abbrucharbeiten, durchgeführt.
Daneben sind aber eine Reihe anderer Einsatzmöglichkeiten für Sprengmittel gegeben, wie beim Lawinen- und Eissprengen, bei Metall- oder bei Kultursprengungen.
Als Sprengarbeiten gelten:
- Übernahme, Verwahrung und Transport von Sprengmitteln
- Herstellen von Sprengladungen und Besetzen,
- Herstellung und Prüfung von Zündanlagen,
- Abtun der Sprengladungen,
- Entschärfen von Sprengladungen,
- Beseitigung von Versagern,
- Entsorgung von Sprengmitteln
Damit Sprengarbeiten sicher durchgeführt werden können sind einige wichtige Rahmenbedingungen zu beachten:
- Sprengarbeiten dürfen nur unter Aufsicht von Sprengbefugten durchgeführt werden
- Es dürfen nur zugelassene Sprengstoffe und Zündmittel verwendet werden
- Eine Gefährdungsbeurteilung ist vor Aufnahme der Sprengarbeiten durchzuführen
- Auf Grundlage der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren ist für jede Sprengung ein Sprengplan zu erstellen.
Wesentliche ArbeitnehmerInnenschutzregelungen
Unterlagen
Broschüre M226 "Sprengarbeiten" der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) informiert über Arten von Sprengungen, über die richtige Lagerung und über mögliche Pannen.
Letzte Änderung am:
31.01.2016