Grundsätzliches zur Arbeitsruhe
Das Arbeitsruhegesetz (ARG) regelt den Anspruch der ArbeitnehmerInnen auf Wochen(end)- und Feiertagsruhe. Die Höchstdauer der Tages- und Wochenarbeitszeit, die Mindestdauer der Ruhepausen und der Ruhezeiten wird hingegen im Arbeitszeitgesetz geregelt.
Ausnahmen von der Gewährung der Wochenend- und Feiertagsruhe sind durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag oder Bescheid möglich. Weiters gibt es Ausnahmen für bestimmte Gruppen von Beschäftigten (z.B. im Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz, Mutterschutzgesetz, BäckereiarbeiterInnengesetz, Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz).
Alle Bestimmungen über Arbeitsruhe sehen die Führung von Aufzeichnungen über die Wochen(end)- und Feiertagsruhe vor.
Letzte Änderung am:
08.07.2016