Die CLP-Verordnung
Die CLP-Verordnung, VO (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen trat 2009 in der Europäischen Union in Kraft.
Seit 1. Juni 2015 gilt CLP verbindlich für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.
CLP- Merkblatt der Arbeitsinspektion.
Folgende Neuerungen ergeben sich mit CLP:
- Neue Gefahrenpiktogramme für Physikalische, Gesundheits- und Umweltgefahren:
GHS 01 GHS 02 GHS 03
GHS 04 GHS 05 GHS 06
GHS 07 GHS 08 GHS 09
- Zu den Gefahrenpiktogrammen gehörige Signalworte Gefahr oder Achtung weisen auf den Grad der Gefährdung hin (Gefahr schwerwiegender als Achtung).
- An die Stelle der R-Sätze treten H-Sätze („Hazard-Statements" oder „Gefahrenbeschreibungen"), an die Stelle der S-Sätze treten P-Sätze („Precautionary-Statements" oder „Sicherheitshinweise").
- 28 Gefahrenklassen mit insgesamt 83 Gefahrenkategorien (Unterteilungen nach Schwere) lösen die bisherigen 15 Gefahrenbezeichnungen ab.
Die Gefahrensymbole für Physikalische, Gesundheits- und Umweltgefahren laufen aus:
E
O
F
X
C
T
N
Letzte Änderung am:
31.01.2016