Asbest - Evaluierung, Handlungshilfen
Zahlreiche allgemeine sowie spezifische Merkblätter und Folder helfen dabei den Prozess der "Evaluierung" zu gestalten.
ArbeitgeberInnen bzw. für den ArbeitnehmerInnenschutz verantwortliche Personen im Betrieb finden in der "Asbesttabelle" einen Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen im Umgang mit Asbest.
Bei der Evaluierung ist zunächst zu unterscheiden zwischen festgebundenen Asbestprodukten, dazu gehören z.B. Faserzementplatten bei Dächern und Fassaden, Rohre, Blumenbehälter und schwachgebundenem Asbest. Zu Letzteren zählen Hitzeschutzmaterial, Dämmmaterial, Dichtschnüre, bestimmte Bodenbeläge, z.B. Cushion-Vinyl-Beläge.
Es ist zu klären, ob es sich bei einer bestimmten Tätigkeit um eine "gelegentliche Exposition von geringer Höhe" durch Asbest im Sinn von § 22 Abs. 2 GKV 2011 handelt. Die wesentlichen Verpflichtungen für einen sicheren Umgang mit Asbest zeigt die folgende Asbesttabelle.
Asbestkonzentration bis 15 000 F/m³ und "gelegentlich" | Asbestkonzentration bis 15 000 F/m³ und nicht "gelegentlich" | Asbestkonzentration über 15 000 F/m³ bis 100 000 F/m³ |
Asbestkonzentration mehr als 100 000 F/m³ |
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§ 3 ASchG: Allgemeine Pflichten der ArbeitgeberInnen für Sicherheit und Gesundheitsschutz | § 3 ASchG: Allgemeine Pflichten der ArbeitgeberInnen für Sicherheit und Gesundheitsschutz | § 3 ASchG: Allgemeine Pflichten der ArbeitgeberInnen für Sicherheit und Gesundheitsschutz | § 3 ASchG: Allgemeine Pflichten der ArbeitgeberInnen für Sicherheit und Gesundheitsschutz |
§ 41 ASchG: Arbeitsstoffevaluierung | § 41 ASchG: Arbeitsstoffevaluierung | § 41 ASchG: Arbeitsstoffevaluierung | § 41 ASchG: Arbeitsstoffevaluierung |
§ 43 ASchG: Maßnahmen Gefahrenverhütung | § 43 ASchG: Maßnahmen Gefahrenverhütung | § 43 ASchG: Maßnahmen Gefahrenverhütung | § 43 ASchG: Maßnahmen Gefahrenverhütung |
- | § 47 ASchG: Verzeichnis der ArbeitnehmerInnen | § 47 ASchG: Verzeichnis der ArbeitnehmerInnen | § 47 ASchG: Verzeichnis der ArbeitnehmerInnen |
- | § 49 ASchG: Eignungs- und Folgeuntersuchungen | § 49 ASchG: Eignungs- und Folgeuntersuchungen | § 49 ASchG: Eignungs- und Folgeuntersuchungen |
§ 14 GKV: Schutz- oder Arbeitskleidung | § 14 GKV: Schutz- oder Arbeitskleidung | § 14 GKV: Schutz- oder Arbeitskleidung | § 14 GKV: Schutz- oder Arbeitskleidung |
- | § 22 (1) GKV: Meldung von Asbestarbeiten; kann auch via BUAK erfolgen | § 22 (1) GKV: Meldung von Asbestarbeiten; kann auch via BUAK erfolgen | § 22 (1) GKV: Meldung von Asbestarbeiten; kann auch via BUAK erfolgen |
§ 23 GKV: Arbeitsplan bei Abbrucharbeiten oder Entfernung von Asbest | § 23 GKV: Arbeitsplan bei Abbrucharbeiten oder Entfernung von Asbest | § 23 GKV: Arbeitsplan bei Abbrucharbeiten oder Entfernung von Asbest | § 23 GKV: Arbeitsplan bei Abbrucharbeiten oder Entfernung von Asbest |
- | - | § 24 GKV: Messungen der Asbestkonzentration | - |
§ 25 GKV: Information und Unterweisung im Hinblick auf Asbest | § 25 GKV: Information und Unterweisung im Hinblick auf Asbest | § 25 GKV: Information und Unterweisung im Hinblick auf Asbest | § 25 GKV: Information und Unterweisung im Hinblick auf Asbest |
§ 26 GKV: Minimierung der Exposition | § 26 GKV: Minimierung der Exposition | § 26 GKV: Minimierung der Exposition | § 26 GKV: Minimierung der Exposition |
§ 27 GKV: Besondere Arbeiten (Abbruch oder Instandhaltungsarbeiten
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§ 27 GKV: Besondere Arbeiten (Abbruch oder Instandhaltungsarbeiten
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§ 27 GKV: Besondere Arbeiten (Abbruch oder Instandhaltungsarbeiten
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§ 27 GKV: Besondere Arbeiten (Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten
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Asbesttabelle zum Download
Wichtige Handlungshilfen
Diverse Merkblätter geben Hilfestellung zum Erkennen von asbesthaltigen Materialien (M 367.1), zu Vorgehensweisen im Verdachtsfall zur Vermeidung von Asbeststaubbelastung bei der Gebäudetechnik (M 367.2) sowie Informationen für Dachdecker (M 367.3).
Der Leitfaden für den Umgang mit Asbestzement bei Dach- und Fassadenarbeiten (Stand 2014) hilft dabei, den Umgang mit Asbestfasern bei Dach- und Fassadenarbeiten sicher zu gestalten. Ein Beispiel für einen Arbeitsplan hilft ebenfalls weiter.
Informationen für die richtige Auswahl von Atemschutzfiltern findet sich im Merkblatt M 719 der AUVA.
Das AUVA-Merkblatt M 367 informiert über mögliche Schädigungen und Nachsorgemaßnahmen der AUVA für derzeitige und ehemals asbestexponierte ArbeitnehmerInnen.
Hinweis: Auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen beschäftigten ArbeitnehmerInnen ist ein Auszug der auf die persönliche Schutzausrüstung bezogenen Inhalte des Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentes im für die durchzuführenden Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen (§ 4 PSA-V).
Regeln der Technik
Deutsche Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und Technische Regeln für Gefahrstoffe
BGI 664 (Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten).
Für Messungen interessant: DGUV Information 213-546 (Verfahren zur getrennten Bestimmung der Konzentrationen von lungengängigen anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren).
TRGS 519 (Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten).
Andere relevante internationale Handlungshilfen
Asbest aufspüren und die richtigen Maßnahmen treffen: Handlungsanleitungen der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt SUVA.
Der immer noch gültige Praxisleitfaden zur Minimierung von asbestbezogenen Arbeitsplatzrisiken wurde für die Europäische Asbestkampagne 2006 entwickelt.