Lärm am Arbeitsplatz
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Arten der Lärmeinwirkung
Lärm ist jede Art von Schall im hörbaren Frequenzbereich. Folgende zwei Arten der Lärmwirkung auf den Menschen sind zu unterscheiden:
- störender Lärm
Lärm, der einen in bestimmten Räumen (für bestimmte Tätigkeiten) vorgesehenen Beurteilungspegel LA,r überschreitet (§ 5 VOLV) - gehörgefährdender Lärm
Lärm mit individuell nicht gänzlich auszuschließender Gehörgefährdung über den Auslösewerten
LA,EX,8h > 80 dB bzw. LC,peak > 135 dB (§ 4 Abs. 1 Z 3 VOLV) und
Lärm mit statistischer Relevanz für eine Gehörgefährdung - Lärm über den Expositionsgrenzwerten
LA,EX,8h > 85 dB bzw. LC,peak > 137 dB (§ 3 Abs. 1 Z 3 VOLV).
Grundlagen zum Schall (Lärm): Schallkennwerte (ETH-Zürich) und Animationen (ETH-Zürich), Bauakustik-Kennwerte (ETH-Zürich) und Animationen (ETH-Zürich).
Übersicht über die Gefahren für Gesundheit und Sicherheit
Zu vermeiden sind
- psychonervale Reaktionen,
Wo möglich sollte der Lärm unter Berücksichtigung des Standes der Technik auf das niedrigste in der Praxis vertretbare Niveau gesenkt werden. In Aufenthalts-, Bereitschafts-, Sanitäts- und Wohnräumen darf der Beurteilungspegel LA,r maximal 50 dB erreichen (§ 5 Abs. 1 Z 1 und Z 3 VOLV). - vegetative Reaktionen,
Bei einfachen Bürotätigkeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten darf der Beurteilungspegel LA,r maximal 65 dB erreichen (§ 5 Abs. 1 Z 2 VOLV) - gehörschädigende Wirkungen,
Wo möglich sollten die Auslösewerte LA,EX,8h = 80 dB bzw. LC,peak = 135 dB (§ 4 Abs. 1 VOLV) nicht überschritten werden. Die Expositionsgrenzwerte LA,EX,8h maximal 85 dB bzw. LC,peak maximal 137 dB müssen jedenfalls eingehalten werden (§ 3 Abs. 1 Z 3 und 4 VOLV), wobei wirkungsverstärkende Komponenten, wie gleichzeitige Einwirkung von Vibrationen oder ototoxischen Substanzen zu berücksichtigen sind (§ 7 Abs. 2 Z 1 VOLV). - mangelnde Wahrnehmungen von Warn- und Alarmsignalen sowie von Annäherungsgeräuschen (§ 7 Abs. 2 Z 5 lit. a VOLV).
Weitere Informationen finden sie auf folgenden Internetseiten:
LÄRM - Wirkungen und Gefahren für die Gesundheit, Deutsche Berufsgenossenschaft: Stressfaktor Lärm, Liste der anerkannten Berufskrankheiten (AUVA), Häufigste Berufskrankheiten (AUVA).
Gesetzliche Vorschriften
Neben dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG (§ 22 Abs. 4 und § 65 Abs. 1 bis 4) regelt die Verordnung Lärm und Vibrationen - VOLV den Schutz der ArbeitnehmerInnen vor der Gefährdung durch Lärm.
Die Gesundheitsüberwachung für Lärm ist in der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung - VGÜ festgelegt,
siehe Abschnitt "Gesundheit im Betrieb > Gesundheitsüberwachung".
Kurzinformationen zur Gesundheitsüberwachung:
- Über den Auslösewerten LA,EX,8h > 80 dB bzw. LC,peak > 135 dB ist den ArbeitnehmerInnen eine Gesundheitsüberwachung auf Wunsch zu ermöglichen, wenn Evaluierung oder Gesundheitsbeschwerden auf ein Gesundheitsrisiko hindeuten (§ 4 Abs. 3 VGÜ),
- über den Expositionsgrenzwerten LA,EX,8h > 85 dB bzw. LC,peak > 137 dB ist für ArbeitnehmerInnen eine Gesundheitsüberwachung erforderlich (§ 4 Abs. 1 VGÜ),
- Informationen zu Untersuchungsintervall und -umfang der Gesundheitsüberwachung siehe Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ 2014).
Weitere Bestimmungen bei Einwirkung von Lärm gelten für werdende und stillende Mütter, siehe Kapitel "Mutterschutz".
Kurzinformationen zum Mutterschutzgesetz:
Beschäftigungsverbot in Lärmbereichen für werdende Mütter (§ 4 Abs. 2 Z 3 MSchG), für stillende Mütter (§ 4a Abs. 2 MSchG).
Die Verordnung Lärm und Vibrationen - VOLV
Die Verordnung Lärm und Vibrationen gilt in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes für Tätigkeiten, bei denen ArbeitnehmerInnen einer Gefährdung durch Lärm oder durch Vibrationen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.
Erlässe zur VOLV:
Musik- und Unterhaltungssektor
Informationen betreffend Lärmschutz in Betrieben des Musik- und Unterhaltungssektors:
- Kurzinformation - Lärmminderung im Musik- und Unterhaltungssektor
- Kodex zur Lärmreduktion im Musik- und Unterhaltungssektor - Leitfaden zur Verordnung Lärm und Vibrationen - VOLV. Der Kodex kann nicht online zur Verfügung gestellt werden, jedoch übermitteln wir ihn gerne auf Anforderung.
- Musiker - Lärm-Expositionsrechner der DGUV ( Download-Seite für Excel-Kalkulationsblatt)