Kassenarbeitsplätze
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sind Arbeitsbereiche, in denen Kassiertätigkeiten mit oder ohne Warenverkehr durchgeführt werden (z.B. Einkaufsmärkte, Einzelhandelsgeschäfte, aber auch Banken).
Kassiertätigkeit = Zahlungsverkehr ohne oder mit zugehörigen Tätigkeiten, wie
- Steuerung des Warenflusses, z.B. Warenzu- und –abführung, Warenmanipulation
- Warendurchlaufkontrolle
- Verpackung der Ware
Belastungen an der Kasse
Physische: für den Stütz- und Bewegungsapparat, die Wirbelsäule, Rücken- und Halsmuskulatur - bei andauerndem Sitzen; Belastung für die Beine, Venen - bei überwiegend stehender Tätigkeit.
Psychische und die der Umgebungsbedingungen: Stress durch Zahlungs- und Kundenverkehr, Zugluft, Kälte, Hitze, Lärm …
Durch eine entsprechende ergonomische Gestaltung sollen diese Einflüsse reduziert werden. Die Gestaltung dieser Arbeitsplätze soll arbeitsphysiologischen und –psychologischen Grundsätzen entsprechen.
Ergonomie - gesetzliche Anforderungen
Im Arbeitsschutz sind die spezifischen Anforderungen für Kassenarbeitsplätze zum Teil nur sehr allgemein geregelt. Folgende Vorschriften, die an Kassenarbeitsplätzen von Bedeutung sein können, sind jedoch relativ detailliert geregelt
- Arbeitsplatzgestaltung - "Arbeiten im Sitzen": § 60 Abs. 3 ASchG, § 61 Abs. 5 ASchG und § 49 AAV
- Belichtung, Sichtverbindung und Beleuchtung (siehe "Arbeitsstätten - Belichtung",
"Arbeitsstätten - Sichtverbindung ins Freie" und "Arbeitsstätten - Beleuchtung") - Raumklima (siehe "Arbeitsstätten - Raumklima"),
- Lärm (siehe "Arbeitsstätten - Lärm").
Ist Kassentätigkeit Bildschirmarbeit?
Kassenarbeitsplätze, die optische Anzeigen, wie Daten- oder Messwertanzeigevorrichtungen oder Monitore aufweisen, sind Bildschirmarbeitsplätze.
- Für Registrierkassen mit kleinen Daten- oder Messwertanzeigevorrichtungen sind Abweichungen von ergonomischen Anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze nach Art der Zweckbestimmung zulässig, z.B. für Bildschirm und Tastatur.
- Kassenarbeitsplätze mit Monitoren als optische Anzeigen sind Bildschirmarbeitsplätze auf die die Vorschriften nach ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) ohne Abweichung zur Anwendung kommen.
§ 67 ASchG und § 68 ASchG sowie Bildschirmarbeitsverordnung
Gestaltungsprinzipien
betreffen
- Beinfreiraum
- Arbeitsflächenhöhe
- Greifräume; Platzierung von Geräten und Bedienteilen
- Kassenarbeitsstuhl, Stehhilfe, Fußstütze
Bei der Gestaltung sind insbesondere zu berücksichtigen
- die jeweilige Kassieraufgabe
- die Ausführung je nach Art des Kassenarbeitsplatzes, verschiedene Kassenarbeitsplatztypen
- die Konstruktion des Kassentisches inklusive Arbeitsflächen und Positionierung von Geräten und Bedienteilen sowie Anforderungen für den Kassenzu- bzw. -abgang
- die Fußbodengestaltung einschließlich des Ausmaßes der freien unverstellten Flächen und der Beinfreiräume.
Kassenarbeitsplatztypen
Quelle: "Design and Ergonomics of Check Outs (Kassenarbeitsplätze)",
Ausgabe 2006, Verlag: Österreichisches Normungsinstitut
Sitzkasse: dauerhaft ergonomisch ungünstig; innerhalb einer Schicht Wechsel mit anderen Tätigkeiten; z.B. Regalbedienung, Ausgleich durch dynamisches Sitzen - Ausgleichsbewegungen
Steh- Sitzkasse: ergonomisch günstig - Dynamisierung der Körperhaltung; Tätigkeitswechsel wahlweise innerhalb einer Schicht
Stehkasse mit/ohne Stehhilfe: in Verkaufsgeschäften mit Kundenbetreuung und Bedienung (Trafiken, Greißler, Textil- und Schuhverkauf) und als Ausweich- und Expresskasse im Lebensmittelhandel oder in Drogeriemärkten
Orientierungshilfen und Stand der Technik
- ÖNORM A 5910 Kassenarbeitsplätze - Anforderungen (Überblick im "Austrian Standards - AS+ Shop")
- Erlass Steh-Sitzkassenarbeitsplätze - Anordnung der Tastatur
- Beurteilung von Gesundheitsgefahren bei elektromagnetischen Feldern im Bereich von Diebstahlsicherungen: Erlass Beurteilungsgrundlagen Elektromagnetischer Felder und ÖVE/ÖNORM E 8850 (Überblick im "ON-Shop")
- M 86 Sitz-Kassenarbeitsplätze (DGUV Information 208-002)
- M 87 Steh-Kassenarbeitsplätze (DGUV Information 208-003)
- Arbeit gesund gestalten "ergo-online"