Geltung - ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) samt Verordnungen gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind alle Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses tätig sind.
Unter diesen weitgehenden ArbeitnehmerInnen-Begriff des ASchG fallen außerdem nicht nur überlassene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sondern auch sogenannte freie DienstnehmerInnen im Sinne des § 4 Absatz 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG).
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bundes-, Landes- und Gemeindedienststellen, von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, in privaten Haushalten und für Heimarbeiterinnen und Heimarbeitern gelten andere gesetzliche Bestimmungen.
Letzte Änderung am: 23.03.2020