Arbeiten unter direkter Sonneneinstrahlung

Bei Arbeiten unter direkter Sonneneinstrahlung und bei hohen Temperaturen nehmen Leistungsfähigkeit und Konzentration ab, wodurch eine erhöhte Unfallgefahr auftreten kann.

Gesundheitsgefahren

  • Hyperthermie (Anstieg der Körperkerntemperatur), Hitzekollaps (Blutdruckabfall, Schwächegefühl, Schwindel, Übelkeit und Ohnmacht)
  • Hitzschlag (zunächst starkes Schwitzen am Kopf, dann plötzliches Aufhören des Schwitzens, Verwirrtheit
  • Teilnahmslosigkeit, Bewusstseinsverlust
  • Hitzekrämpfe
  • Sonnenstich (Übelkeit, Schwindel, heftige Kopfschmerzen, seröse Meningitis)
  • Verbrennungen
  • Risiko der Hautkrebsentstehung
  • Blendung

Maßnahmen und Erste Hilfe

Technische und organsiatorische Maßnahmen

  • Bereitstellung alkoholfreier Getränke
  • Beschattung der Arbeitsplätze falls möglich
  • Duschgelegenheit
  • Arbeitsbeginn in die kühleren Morgenstunden bzw. Tagesrandzeiten verlegen, Mittagshitze meiden
  • zusätzliche Arbeitspausen im Schatten, Füße in kaltes Wasser, nasse Tücher in den Nacken
  • hohe körperliche Belastung in der prallen Sonne vermeiden
  • Bereitstellen geeigneter Getränke
  • Unterweisung über eventuelle Gesundheitsgefahren
  • Unterweisung in Erste Hilfe-Leistung speziell bei Hitzekollaps, Hitzschlag, Sonnenstich

Persönliche Schutzmaßnahmen

  • Luftdurchlässige, UV-sichere Kleidung
  • Kopfbedeckung, falls kein Schutzhelm erforderlich ist. Achtung: Durchlüftung muss gewährleistet sein, sonst besteht erhöhte Gefahr eines Hitzschlags!
  • rechtzeitige und regelmäßige Flüssigkeitszufuhr (geeignete alkoholfreie Getränke)
  • geeignete Sonnenschutzmittel
  • Sonnenschutzbrillen, event. mit Seitenschutz
  • Schutzhandschuhe beim Angreifen heißer Oberflächen, z.B. aus Metall, soferne sie für die Tätigkeit nicht hinderlich sind.

Erste Hilfe

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unbeaufsichtigt lassen
  • Flachlagerung in einem kühlen Raum, Beine hochlagern
  • Flüssigkeitszufuhr
  • wassergetränkte, kühle Tücher in den Nacken und auf Hautflächen legen
  • falls erforderlich Arzt oder Ärztin verständigen

Letzte Änderung am: 16.08.2022