Kommentare und Erläuterungen zum BauKG:
Übersichtstabelle Strafanträge
§ 10 BauKG

In Zweifelsfällen (z.B. über die Wirksamkeit einer Pflichtenübertragung) muss eine Verfolgungshandlung gegen alle in Frage kommenden Personen erfolgen, um dem Verjährungseintritt vorzubeugen.

Verstoß durch

 

Strafantrag gegen

Strafbestimmung

Bauherr

keine Pflichtenübertragung auf ProjektleiterIn

Bauherr

§ 10 Z 1

 

Pflichtenübertragung gemäß § 9 Abs. 1

Projektleiter/in

§ 10 Z 2 i.V.m.
§ 9 Abs. 1

Projektleiter/in

dem Bauherrenbetrieb angehörig

Bauherr

§ 10 Z 1 i.V.m.
§ 9 Abs. 1 und 2

Koordinator/in
(§ 4 Abs. 2 oder § 5)

extern

Koordinator/in

§ 10 Z 3 (Plan.k.) oder Z 4 (Baust.k.)

Koordinator/in
(§ 4 Abs. 2 oder § 5)

dem Bauherrenbetrieb angehörig

Bauherr

§ 10 Z 5 i.V.m.
§ 9 Abs. 3

   

Projektleiter/in (bei Pflichten-übertragung gemäß § 9 Abs. 1)

§ 10 Z 2 i.V.m.
§ 9 Abs. 1 und 3

Koordinator/in
(§ 4 Abs. 2 oder § 5)

dem Projektleiterbetrieb angehörig

Projektleiter/in

§ 10 Z 6 i.V.m.
§ 9 Abs. 4

ACHTUNG:
Diese Zusammenstellung stellt eine Auslegung des BMWA Sektion III - Arbeitsrecht und Arbeitsinspektion dar und ist noch nicht judiziert.