Nachkriegsjahre und Zweite Republik - Fortsetzung

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Externer Link zu ILOAm 31. März 1949 trat Österreich dem Übereinkommen Nr. 81 über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei.
Dieses Übereinkommen regelt auf internationaler Basis die Einrichtung einer geeigneten Organisation zur Kontrolle der Arbeitnehmer/innenschutzbestimmungen.
Neben Anforderungen, die durch das Arbeitsinspektionsgesetz 1947 in Österreich bereits erfüllt wurden, legt dieses Übereinkommen auch fest:
„Das Aufsichtspersonal hat aus öffentlichen Beamten zu bestehen, deren Stellung und Dienstverhältnisse ihnen Stetigkeit der Beschäftigung und Unabhängigkeit von Veränderungen in der Regierung und von unzulässigen äußeren Einflüssen verbürgen."

Weiters sieht dieses Übereinkommen vor, dass die eingesetzten Beamt/innen eine zielgerichtete Ausbildung erhalten und entsprechend fachlich geeignet sein müssen. Diese Bedingungen sind aufgrund der für die Aufnahme in den Arbeitsinspektionsdienst erforderlichen Fachkenntnisse erfüllt, die Ausbildung der Inspektionsorgane wurde in eigenen Verordnungen festgelegt.

Plakate 1953Aufgrund der Gewerbeordnung und des Arbeitsinspektionsgesetzes 1947 wurde am 10. November 1951 im Bundesgesetzblatt 265 eine Verordnung über allgemeine Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern erlassen. Diese Allgemeine Dienstnehmerschutzverordnung erreichte eine Modernisierung und Konkretisierung der veralteten Bestimmungen der Ministerialverordnung vom 23. November 1905. Weitere wichtige Arbeitnehmer/innenschutzbestimmungen, die in den 50er Jahren in Kraft traten, waren unter anderem die Bauarbeiterschutzverordnung und die Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung, die allgemeine Anforderungen an Schutzvorrichtungen für Maschinen als auch Schutzvorrichtungen für bestimmte Maschinenanlagen festlegte. Diese Verordnung brachte insoferne eine große Neuerung, als sie vorschrieb, dass bestimmte Maschinen nur dann in den inländischen Verkehr gebracht werden durften, wenn sie den detailliert formulierten Schutzbestimmungen entsprachen.

Methode Lateiner 1955Im Jahre 1952 wurde mit dem Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz, das Verkehrs-Arbeitsinspektorat im Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Betriebe errichtet. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes umfasste der Wirkungskreis der Arbeitsinspektion auch die Binnenschiffahrt. Nunmehr ging der Schutz der in diesem Bereich beschäftigten Arbeitnehmer/innen auf das Verkehrs-Arbeitsinspektorat über.

Aufgrund des Beitrittes Österreichs 1949 zum Übereinkommen über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel der Internationalen Arbeitsorganisation und der Änderung des Wirkungskreises der Arbeitsinspektion durch das Verkehr-Arbeitsinspektionsgesetz, musste das Arbeitsinspektionsgesetz mehrmals geändert werden. Die Erfahrungen bei der Anwendung dieses Gesetzes machten noch weitere Novellen notwendig. Es wurde daher im Jahre 1956 das Arbeitsinspektionsgesetz, mit allen seinen Änderungen wiederverlautbart.

Was Arbeitnehmerschutz mit einem Glas voller Pastillen - von denen zehn Stück Unwohlsein hervorrufen und eine davon sogar tödlich ist - zu tun hat, erläutert ein Beitrag aus dem Jahresbericht 1955 (Methode Lateiner).

1955 wurde im ASVG endlich die gesetzliche Grundlage für eine Institution geschaffen, die bereits seit Jahren auf dem Gebiet der Unfallverhütung Unschätzbares leistete: Der Unfallverhütungsdienst (UVD) der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Kollisionen zwischen den technischen Organen und den Mitarbeiter/innen der Arbeitsinspektion ergaben sich aufgrund der verschiedenen Aufgabenstellungen nicht. Die Arbeitsinspektion stellt die im Zuge der Kontrolle auch beratende Behörde dar und der UVD steht dem Unternehmen als Vertreter seiner Versicherungsanstalt, als Berater und Helfer zur Verfügung.

Bildrechte Stadtarchiv Dornbirn Näherei um 1950.jpgBereits 1965 wurde der Unfallverhütungskommission der Entwurf eines Dienstnehmerschutzgesetzes zur Begutachtung übergeben. Die Intention des Zentralarbeitsinspektorates war es, den Arbeitnehmer/innenschutz aus der Gewerbeordnung herauszulösen und eine neue gesetzliche Grundlage für den technischen und arbeitshygienischen Arbeitnehmer/innenschutz zu schaffen. Die Vorlage wurde mehrmals überarbeitet, wobei auch entsprechend der nunmehr gebräuchlichen Terminologie die Bezeichnungen „Arbeitgeber" und „Arbeitnehmer" verwendet wurden. Der Titel des Gesetzes wurde in „Arbeitnehmerschutzgesetz" geändert. 1971 kam es zur Behandlung des Entwurfes im Ministerrat und wurde dann als Regierungsvorlage im Nationalrat eingebracht. Durch die Auflösung des Nationalrates konnte diese Vorlage aber nicht mehr behandelt werden. Erst am 30. Mai 1972 wurde die neuerliche und aufgrund von Diskussionen in den verschiedenen Ausschüssen abermals abgeänderte Regierungsvorlage beschlossen. Das Bundesgesetz über den Schutz des Lebens, der Gesundheit und Sittlichkeit der Arbeitnehmer trat sodann mit 1. Jänner 1973 in Kraft.

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Kontakt: uwe.stecher@arbeitsinspektion.gv.at
Letzte Änderung am: 16.11.2006