Aufgaben und Zuständigkeiten
Die seit 1952 bestehende Verkehrs-Arbeitsinspektion (VAI) hat die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften in den Verkehrsbetrieben zu überwachen.
Die Zuständigkeit der Verkehrs-Arbeitsinspektion umfasst
- Eisenbahnunternehmen im Sinn des Eisenbahngesetzes (dazu gehören neben Haupt- und Nebenbahnen beispielsweise auch Anschlussbahnen, Seilbahnen und Sessellifte, Straßenbahnen und U-Bahnen sowie O-Busbetriebe),
- Schlafwagen- und Speisewagengesellschaften sowie Wagenwerkstätten,
- Österreichische Post AG und Telekom Austria AG,
- Unternehmen, die überwiegend Mietleitungen und öffentliche Telefondienste gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) 2003 anbieten,
- Kraftfahrbetriebe (Autobusbetriebe) von Eisenbahnunternehmen und Seilbahnunternehmen sowie die ÖBB- Postbus GmbH,
- Schifffahrtsbetriebe (Binnen- und Seeschifffahrt) und
- Zivilflugplatzbetriebe, Luftverkehrsunternehmen und Betriebe der Flugsicherung
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Verkehrs-Arbeitsinspektion sind im Arbeitsinspektionsgesetz 1993 (ArbIG) festgelegt.
Wesentliche Aufgaben
- Weiterentwicklung des Arbeitnehmerschutzes im Verkehrsbereich durch legistische Maßnahmen und durch Mitwirkung bei der Erarbeitung nationaler und internationaler Normen.
- Mitwirkung in allen Verwaltungsverfahren (Genehmigungs-, Zulassungs- und Bewilligungsverfahren) zur Sicherstellung der Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes; soweit Verkehrsbetriebe beziehungsweise Bedienstete von Verkehrsbetrieben betroffen sind.
- Kontrolle der Verkehrsbetriebe hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften und Beratung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen für den Arbeitnehmerschutz relevanten Angelegenheiten
Auf einer Landkarte sind die jeweils zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verkehrs-Arbeitsinspektorats für Anschlussbahnen verzeichnet.
Letzte Änderung am: 10.7.2012