Aufgaben und Zuständigkeiten

Die seit 1952 bestehende Verkehrs-Arbeitsinspektion (VAI) hat die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften in den Verkehrsbetrieben zu überwachen.

Die Zuständigkeit der Verkehrs-Arbeitsinspektion umfasst

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Verkehrs-Arbeitsinspektion sind im Arbeitsinspektionsgesetz 1993 (ArbIG) festgelegt.

Wesentliche Aufgaben

Auf einer Landkarte sind die jeweils zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verkehrs-Arbeitsinspektorats für Anschlussbahnen verzeichnet.


Letzte Änderung am: 10.7.2012