Verifizierung von Amtssignierten Schriftstücken in der Arbeitsinspektion

Die Echtheit von amtssignierten Schriftstücken kann überprüft werden.

Die Arbeitsinspektion bietet den Empfänger/innen von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken der Arbeitsinspektion folgende Möglichkeitenen zur Echtheitsprüfung:

Die Adressen, Faxnummern und E-Mail-Adressen der Eingangsstellen der Arbeitsinspektorate finden sie auf der Seite Standorte und Kontakte.

Die/der Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter prüft, ob es sich bei dem Dokument um ihre/seine Erledigung handelt, und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert." mit schriftlicher Erledigung. Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."

Für die Durchführungsdauer einer solchen Überprüfung sichert die Arbeitsinspektion eine Erledigung innerhalb von 1 bis maximal 2 Wochen zu.

Das Erkennungsmerkmal eines amtssignierten Schriftstückes ist der Signaturblock am Ende des Schriftstückes. Wesentlicher Bestandteil des Signaturblockes auf den Schreiben der Arbeitsinspektion ist die Bildmarke der Arbeitsinspektorate:

Bildmarke Arbeitsinspektion

Kontakt: VII1a@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 28.10.2011