Policy der elektronischen Kommunikation mit der Arbeitsinspektion

Die Arbeitsinspektion hat ihre Internet-Kommunikationspolitik im Einklang mit der Konvention zur Internet-Policy für E-Government festgelegt.

E-Mail Policy der Arbeitsinspektion

Um den einwandfreien Mailverkehr mit der Arbeitsinspektion zu gewährleisten, wurden im Einklang mit der E-Mail Policy der öffentlichen Verwaltung entsprechende Massnahmen getroffen, über die hier informiert wird.
Die Arbeitsinspektion betreibt einen Viren- und Spamfilter. Mails die in diesem Sinne als unerwünscht eingestuft werden, erreichen den Empfänger nicht und es wird diesfalls aus Sicherheitsgründen keine Benachrichtigung ausgesendet.
Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihre Mail ihr Ziel erreicht hat, fordern Sie bitte eine Lesebestätigung an.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Themen:

1. Gültige E-Mail Anhänge

unterstützte und abzuweisende Anhangstypen

2. Größenbeschränkung

20 MB für die gesamte Mail

Hinweis:
Zur Vermeidung der Größenüberschreitung verwenden Sie eine Komprimierung mit ZIP oder verteilen Sie Anhänge auf mehrere Mailsendungen.
Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, hat der gewünschte Empfänger die Möglichkeit, eine IT-Anforderung zu stellen, worauf ihm eine Ausnahme-Regelung mitgeteilt wird.

3. Abfragefrequenz

Die Organisationspostfächer der Arbeitsinspektion werden werktags täglich mindestens einmal abgefragt. Die Adressen hierzu sind als Links in unserer Liste der Arbeitsinspektorate gespeichert.

4. Adressformat für Organisationseinheiten

Das Schema lautet: post.aiORG@arbeitsinspektion.gv.at , wobei "ORG" durch die Nummer des Aufsichtsbezirkes und für das Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten durch die Zeichenkette "bau" zu ersetzen ist.

5. E-Mail Anbringen gemäß §13 AVG

rechtswirksames Anbringen per E-Mail

Weitere Informationen zu technischen und organisatorischen Aspekten des Verhaltens der öffentlichen Verwaltung bei der elektronischen Datenübermittlung mittels E-Mail können der E-Mail Policy der öffentlichen Verwaltung entnommen werden.

Kontakt: postmaster@arbeitsinspektion.gv.at
Letzte Änderung am: 17.10.2011