In den einzelnen Formularen finden sich Ausfüllhilfen, die gesetzliche Voraussetzungen erklären, um es Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu ermöglichen, abzuschätzen, inwieweit sie eine Meldepflicht trifft. Die Formulare enthalten alle für die Meldung erforderlichen Angaben.
Da es sich um eine Serviceleistung handelt, ist die Benützung dieser Formulare nicht verpflichtend.
Für Meldungen von Bauarbeiten kann die Baustellendatenbank verwendet werden.
Achtung! Um die Formulare in vollem Umfang nutzen zu können, benötigen Sie unbedingt den Adobe Reader.
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Formular |
Meldungsinhalt |
Kommentar | ||
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Verantwortliche Beauftragte gemäß § 9 VStG |
Meldung bei Bestellung verpflichtend, | |||
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Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) |
Bestellung und Meldung verpflichtend für Arbeitsstätten mit mehr als 10 Beschäftigten.
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Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) |
Bestellung und Meldung verpflichtend für Arbeitsstätten mit mehr als 10 Beschäftigten.
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Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe |
Meldung verpflichtend. | |||
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Asbest In Zusammenhang mit Bauarbeiten kann die Baustellendatenbank verwendet werden. |
Meldung verpflichtend. | |||
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Biologische Arbeitsstoffe |
Meldung verpflichtend für biologische Arbeitsstoffe der Gruppen 2, 3 oder 4. | |||
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Größere Bauarbeiten Diese Vorankündigung ersetzt die Meldung von Bauarbeiten gemäß § 97 Abs 1 und 4 ASchG und § 3 Abs 1 BauV, wenn sie alle arbeitnehmerschutzrelevanten Angaben enthält. Hinweis: Für Baustellenmeldungen und Vorankündigungen besteht nicht nur die Meldeverpflichtung an das zuständige Arbeitsinspektorat, sondern auch an die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse. Mit der elektronischen Meldung wird die Meldepflicht an beide Stellen erfüllt. |
Meldung verpflichtend wenn:
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Bauarbeiten Hinweis: Für Baustellenmeldungen und Vorankündigungen besteht nicht nur die Meldeverpflichtung an das zuständige Arbeitsinspektorat, sondern auch an die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse. Mit der elektronischen Meldung wird die Meldepflicht an beide Stellen erfüllt. |
Meldung verpflichtend,
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Bauarbeiten Hinweis: Für Baustellenmeldungen und Vorankündigungen besteht nicht nur die Meldeverpflichtung an das zuständige Arbeitsinspektorat, sondern auch an die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse. Mit der elektronischen Meldung wird die Meldepflicht an beide Stellen erfüllt. |
Meldung verpflichtend bei Arbeiten mit besonderen Gefahren, sofern diese voraussichtlich länger als 5 Arbeitstage dauern.
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Mutterschutzmeldung gemäß § 3 Abs 6 MSchG |
Meldung verpflichtend für Arbeitgeber/innen nach Kenntnis der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin.
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Jugendliche |
Meldung verpflichtend bei beabsichtigter Beschäftigung.
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Wochenend- und Feiertagsruhe |
Meldung verpflichtend,
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Wochenend- und Feiertagsruhe |
Meldung verpflichtend,
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Bereitschaftsdienste während der Wochenend- und Feiertagsruhe |
Meldung verpflichtend,
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Bauarbeiten im öffentlichen Interesse während der Wochenend- und Feiertagsruhe |
Meldung verpflichtend. | |||
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Messeveranstaltungen während der Wochenend- und Feiertagsruhe |
Meldung verpflichtend. | |||
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Arbeitszeit |
Meldung verpflichtend,
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Krankenanstalten |
Meldung verpflichtend,
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Kontakt: