Jugendliche

Themenübersicht

Jugendliche im Arbeitnehmerschutzrecht

§ 3 KJBG

Die Beschäftigung von Jugendlichen regeln grundsätzlich

Ist in diesen Bestimmungen nichts Spezielles vorgesehen, gelten die allgemeinen Arbeitnehmerschutzvorschriften. So gelten z.B. für weibliche Jugendliche auch die Bestimmungen des Mutterschutzgesetz 1979 und die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen.

Allgemeines

Arbeitszeit und Arbeitsruhe

Beschäftigungsverbote- und beschränkungen

Kinder

Spezialbereiche

Informationsfolder

Kontakt: VII3@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 30.4.2010

Unterseiten zu diesem Thema

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Die Kooperation der Arbeitsinspektion mit Schulen soll Jugendliche für Fragen der Arbeitssicherheit sensibilisieren und den Bekanntheitsgrad der Arbeitsinspektion bei Jugendlichen und Lehrer/inne/n heben.

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Die Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 2006 war dem Thema "Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unter jungen Arbeitnehmer/innen" gewidmet.