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Die Beschäftigung von Jugendlichen regeln grundsätzlich
Ist in diesen Bestimmungen nichts Spezielles vorgesehen, gelten die allgemeinen Arbeitnehmerschutzvorschriften. So gelten z.B. für weibliche Jugendliche auch die Bestimmungen des Mutterschutzgesetz 1979 und die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen.
Kontakt:
VII3@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 30.4.2010
• Auftrittsgenehmigung von Kindern
Die Beschäftigung von Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, bei sonstigen Aufführungen und bei Foto-, Film-, Fernseh- und Tonaufnahmen bedarf einer Bewilligung.
• team4kids - Information für Lehrer/innen, Schüler/innen und Lehrlinge
Die Kooperation der Arbeitsinspektion mit Schulen soll Jugendliche für Fragen der Arbeitssicherheit sensibilisieren und den Bekanntheitsgrad der Arbeitsinspektion bei Jugendlichen und Lehrer/inne/n heben.
• Starte Sicher!
Die Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 2006 war dem Thema "Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unter jungen Arbeitnehmer/innen" gewidmet.