Mutterschutzevaluierung

Alle Frauenarbeitsplätze müssen von den Arbeitgeber/innen überprüft werden, ob an diesen Arbeitsplätzen Gefahren für die Schwangere oder die stillende Mutter bestehen, wenn sie dort weiter arbeitet.
Wenn das der Fall ist, sind von den Arbeitgeber/innen Schutzmaßnahmen vorzusehen. Diese Maßnahmen müssen in der Mutterschutz-Evaluierung dokumentiert werden.

Welche Fragen werden in der Mutterschutzevaluierung behandelt?

Diese Belastungen und Einwirkungen sind im Besonderen:

§ 2a Mutterschutzgesetz

Welche Möglichkeiten bestehen, um die werdende oder stillende Mutter zu schützen?

§ 2b Mutterschutzgesetz

Kontakt: VII3@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 20.3.2009