Mutterschutzevaluierung
Alle Frauenarbeitsplätze müssen von den Arbeitgeber/innen überprüft werden, ob an diesen Arbeitsplätzen Gefahren für die Schwangere oder die stillende Mutter bestehen, wenn sie dort weiter arbeitet.
Wenn das der Fall ist, sind von den Arbeitgeber/innen Schutzmaßnahmen vorzusehen. Diese Maßnahmen müssen in der Mutterschutz-Evaluierung dokumentiert werden.
Welche Fragen werden in der Mutterschutzevaluierung behandelt?
- Welche Belastungen und Einwirkungen sind vorhanden?
- Wie groß sind diese Belastungen und Einwirkungen?
- Wie lange ist die Frau diesen Belastungen und Einwirkungen ausgesetzt?
Diese Belastungen und Einwirkungen sind im Besonderen:
- Stöße, Erschütterungen oder Bewegungen
- Bewegen schwerer Lasten von Hand, gefahrenträchtig besonders für Rücken- und Lendenwirbelbereich
- Lärm
- ionisierende und nicht ionisierende Strahlungen
- extreme Hitze und Kälte
- Bewegungen und Körperhaltungen wie z.B. Strecken und Beugen
geistige und körperliche Ermüdung
- mit der Arbeit verbundene körperliche Belastungen
- biologische Arbeitsstoffe
- gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe bei denen eine Schädigung der Mutter oder des werdenden Kindes nicht ausgeschlossen werden kann
- bestimmte Verfahren wie z.B. Auraminherstellung, elektrolytische Raffination
§ 2a Mutterschutzgesetz
Welche Möglichkeiten bestehen, um die werdende oder stillende Mutter zu schützen?
- Änderungen oder Verbesserungen am Arbeitsplatz
z.B. Anschaffung einer Hebehilfe oder Austausch von Arbeitsstoffen
- Wechsel des Arbeitsplatzes
- Freistellung durch den/die Arbeitgeber/in
Gibt es im Betrieb keinen geeigneten Arbeitsplatz, darf die werdende oder stillende Mutter nicht beschäftigt werden. Die Entlohnung trägt in diesem Fall weiterhin der/die Arbeitgeber/in.
§ 2b Mutterschutzgesetz
Kontakt:
VII3@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 20.3.2009