Augenuntersuchung und Bildschirmbrille

Als Grundlage für die Regelung der Augenuntersuchung und der Bildschirmbrille dient ein Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 25. Februar 2000.

Rundschreiben des BMF (GZ. 920.611/4-VII/A/6/00) Augenuntersuchungen - Bildschirmbrille

Die gesetzlichen Grundlagen für die Augenuntersuchung und die Sehhilfen sind in den

zu finden.

Bildschirmarbeit liegt vor wenn, durchschnittlich ununterbrochen mehr als zwei Stunden oder durchschnittlich mehr als drei Stunden der Tagesarbeitszeit mit Bildschirmarbeit verbracht wird.

Kontakt: VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 23.9.2011