Sie befinden sich hier: Personengruppen Frauen > Beschäftigte-Heimarbeit > Heimarbeit
Das Heimarbeitsgesetz regelt die Beschäftigungsverhältnisse von Heimarbeiter/innen. Durch die Schutzbestimmungen des Heimarbeitsgesetzes wird dem besonderen, zwar nicht persönlichen, aber wirtschaftlichen, Abhängigkeitsverhältnis der Heimarbeiter/innen und der daraus resultierenden Schutzbedürftigkeit Rechnung getragen.
Kontakt:
VII3@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 20.3.2009
• Geltungsbereich - Heimarbeitsgesetz
• Heimarbeit - Allgemeine Bestimmungen
Das Heimarbeitsgesetz regelt die Begründung und Beendigung von Heimarbeitsverhältnissen, den Nachweis über erbrachte Leistungen, Arbeitszeiten und den Gefahrenschutz. Die Überwachung dieser Schutzbestimmungen erfolgt durch die Arbeitsinspektion.
• Heimarbeit - Entgelte
Die isolierte Stellung der einzelnen in Heimarbeit Beschäftigten verlangt nach detaillierten Angaben über die jeweiligen Entgeltbestandteile, die zur Abrechnung und Auszahlung kommen. Es gilt der Grundsatz, dass die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der Berechnung der Entgelte gewährleistet sein muss.