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Die Republik Österreich bekennt sich in der Bundesverfassung dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.
Um diese Fordererung auch in die Praxis umzusetzen, wurde das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG erlassen und mehrere Gesetze novelliert, wie z.B. das Behinderteneinstellungsgesetz. Bereiche die in die Kompetenz der Bundesländer fallen, werden in eigenen Landesgesetzen geregelt, wie z.B. die behindertengerechte Ausführung von Gebäuden in den Bauordnungen und technischen Bauvorschriften.
Ziel ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Neben der Gewissheit gesetzliche Bestimmungen einzuhalten, kristallisiert sich für Arbeitgeber/innen der Vorteil heraus, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und auch zu zeigen. Daraus resultieren wiederum mögliche Folgen wie das Ausschöpfen bisher unbekannter Potentiale, Loyalität der Mitarbeitenden und das Erschließen neuer Kundengruppen.
Kontakt:
VII3@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 20.3.2009