Bolzensetzgeräte

Neben den Allgemeinen Bestimmungen (Verwendung, Prüfung, Wartung usw.), die für alle Arbeitsmittel gelten, sind für Bolzensetzgeräte auch noch besondere Bestimmungen zu beachten.

Für die Verwendung von Bolzensetzgeräte sind Arbeitnehemr/innen jährlich zu unterweisen.

Je nach verwendetem Gerät und der Art des Einsatzes muss die Unterweisung folgende Bereiche umfassen:

Die ordnungsgemäße Beschaffenheit von Bolzensetzgeräten ist vor jedem Arbeitsbeginn und nach jeder längeren Arbeitsunterbrechung durch den/die Benutzer/in durch eine Sichtkontrolle zu überprüfen.

Sicherheitstechnische Richtlinien für die Verwendung von Bolzensetzgeräten enthalten die ÖNÖRMen Z 1541 (Schussgeräte) und Z 1543 (Kolbengeräte).

Bolzensetzgeräte dürfen nur verwendet werden, wenn die erforderlichen wiederkehrenden Prüfungen (jährlich, max. alle 15 Monate) durchgeführt.

Bolzensetzgeräte dürfen von Jugendlichen nicht benutzt werden.

(§ 29 Arbeitsmittelverordnung - AM-VO, BGBl. II Nr. 164/2000)
(§ 6 Abs. 1 KJBG-VO)

Kontakt: VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 21.1.2010