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Bei CE-gekennzeichneten Arbeitsmitteln ist davon auszugehen, dass die Erzeuger die Arbeitsmittel "sicher" gestaltet haben. Dafür garantieren sie mit Anbringen des CE-Zeichens. Alle anderen Arbeitsmittel müssen mit Schutzeinrichtungen versehen und so ausgestattet sein, dass sie der Arbeitsmittelverordnung entsprechen.
Neben den Allgemeinen Bestimmungen für die Sicherung von Gefahrenstellen, die für alle Arbeitsmittel gelten, sind auch noch besondere Bestimmungen für bestimmte Gruppen von Arbeitsmitteln zu beachten:
Kontakt:
VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 21.1.2010