Funktionskontrolle von Schutzeinrichtungen

Vor der ersten Inbetriebnahme sind Schutzeinrichtungen von stationären Arbeitsmitteln (Maschinen und Anlagen) auf einwandfreie Funktion zu überprüfen (z.B. durch Ausprobieren).

(§ 13 Arbeitsmittelverordnung - AM-VO, BGBl. II Nr. 164/2000)

Kontakt: VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 20.3.2009