Prüfungen

Arbeitsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn die für sie vorgesehenen Prüfungen durchgeführt wurden und auch keine Mängel festgestellt wurden, die eine Weiterverwendung verbieten.

Für Druckgeräte sind die Prüfungen im Kesselgesetz und für Hebeanlagen in der Hebeanlagenbetriebsverordnung geregelt.

Die erforderliche Qualifikation der Prüfer/innen ergibt sich aus der Komplexität des Arbeitsmittels, der Prüfung und der Gefährlichkeit des Arbeitsmittels. Für alle Arten von Prüfungen sind die Mindestanforderungen für den Inhalt festgelegt. Prüfungen sind bis auf wenige Ausnahmen zu dokumentieren (Prüfbefunde).

Weitere Informationen zur Prüfung von Arbeitsmitteln:

Folder:

Kommentare und Erläuterungen zur Arbeitsmittelverordnung

Kontakt: VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 21.1.2010

Unterseiten zu diesem Thema

Abnahmeprüfungen
Eine Abnahmeprüfung ist für bestimmte Arbeitsmittel vorgesehen, bei denen die Sicherheit von der korrekten Montage bzw. dem korrekten Einbau abhängt (siehe Übersicht prüfpflichtige Arbeitsmittel).

Wiederkehrende Prüfungen
Bestimmte Arbeitsmittel, bei denen Abnutzung (Verschleiß) oder andere schädigende Einflüsse eine Gefährdung von Arbeitnehmer/innen hervorrufen können, sind wiederkehrend zu überprüfen (siehe Übersicht prüfpflichtige Arbeitsmittel).

Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen
Nach schädigenden Ereignissen müssen Arbeitsmittel, für die wiederkehrende Prüfungen vorgesehen sind, vor der Weiterverwendung einer Prüfung unterzogen werden (siehe Übersicht prüfpflichtige Arbeitsmittel).

Prüfung nach Aufstellung
Folgende ortsveränderlich einsetzbare Arbeitsmittel sind einer Prüfung nach Aufstellung an jedem neuen Einsatzort zu unterziehen:

Prüfbefunde
Die Ergebnisse von Prüfungen sind schriftlich in Prüfbefunden festzuhalten. Die Prüfbefunde sind bis zum Ausscheiden des Arbeitsmittels aufzubewahren.

Funktionskontrolle von Schutzeinrichtungen
Vor der ersten Inbetriebnahme sind Schutzeinrichtungen von stationären Arbeitsmitteln (Maschinen und Anlagen) auf einwandfreie Funktion zu überprüfen (z.B. durch Ausprobieren).

Übersicht prüfpflichtige Arbeitsmittel
Eine Liste mit den wichtigsten zu prüfenden Arbeitsmitteln können Sie als pdf-Datei herunterladen. In der Liste finden Sie die zugelassenen Personen für die Prüfung und weitere Anmerkungen und Erläuterungen.