Unterschiede bei "neuen" und "alten" Arbeitsmitteln

In der betrieblichen Praxis muss zur Beurteilung der Sicherheit von Arbeitsmitteln in so genannte "alte" und "neue" Arbeitsmittel unterschieden werden.

"neue" Arbeitsmittel

Darunter sind Arbeitsmittel zu verstehen, die entsprechend den Prinzipien der im Anhang A der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) genannten Vorschriften in Verkehr gebracht wurden (z.B. Maschinen, Druckgeräte). Da bei diesen Arbeitsmitteln der Inverkehrbringer für die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen garantiert und dies durch das Anbringen des CE-Zeichens zum Ausdruck bringt, sind die Beschaffenheitsanforderungen (4. Abschnitt der AM-VO) nicht anzuwenden. Die mitgelieferte Betriebsanleitung ist jedenfalls einzuhalten.

"alte" Arbeitsmittel

Das sind alle nicht "neuen" Arbeitsmittel. Für diese waren die im Anhang A der Arbeitsmittelverordnung genannten Vorschriften nicht anzuwenden, weil sie vorher in Verkehr gebracht wurden. Zu den "alten" Arbeitsmittel zählen aber auch jene, für die keine Vorschriften für das in Verkehr bringen existieren (z.B. Leitern, Silos). Für diese sind die Beschaffenheitsanforderungen (4. Abschnitt der AM-VO) anzuwenden. Für Leitern und Gerüste enthält der 3. Abschnitt der AM-VO die Bestimmungen über die Beschaffenheit.

Für alle Arbeitsmittel ("alte" und "neue") sind die Bestimmungen der Arbeitsmittelverordnung über die Aufstellung, Prüfung, Information und Unterweisung, Erprobung, Benutzung und Verwendung, Einstell-, Wartungs-, Reinigungsarbeiten und Störungsbeseitigung zu beachten.

Mängel an Arbeitsmitteln

Werden Mängel an Arbeitsmitteln festgestellt, so sind diese unverzüglich zu beseitigen. Für die Mängelbeseitigung ist je nach dem ob ein altes oder neues Arbeitsmittel betroffen ist, eine bestimmte Vorgehensweise zu beachten.

Verändern und Kombination von Arbeitsmitteln

Werden Arbeitsmittel verändert oder miteinander kombiniert, so ist eine bestimmte Vorgehensweise zu beachten.

Kontakt: VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 20.3.2009

Unterseiten zu diesem Thema

CE-Kennzeichnung
Viele Produkte, die im Europäischen Wirtschaftsraum auf den Markt kommen, müssen das CE-Zeichen tragen. Es sind in erster Linie technische Produkte wie beispielsweise Maschinen, Persönliche Schutzausrüstungen, aber auch Spielzeug.

Beseitigen von Mängeln an Arbeitsmitteln
Werden Mängel an Arbeitsmitteln festgestellt, so sind diese unverzüglich zu beseitigen.

Änderungen und Kombination von Arbeitsmitteln

Umbau von Werkzeugmaschinen
Modernisierung von "alten" Werkzeugmaschinen durch Umbauten und Erweiterungen