Heben von Lasten, Heben von Personen

Heben von Lasten: Diese Anforderungen gelten insbesondere für Krane, Fahrzeughebebühnen, Hubtische, Ladebordwände, Winden, Hub- und Zuggeräte und Regalbedienungsgeräte.

Heben von Arbeitnehmer/innen: Es dürfen nur geeignete Arbeitsmittel verwendet werden, die vom Hersteller für das Heben von Personen bestimmt sind (Betriebsanleitung!).

Heben von Lasten

Für Arbeitsmittel zum Heben von Lasten sind wiederkehrende Prüfungen zum Teil auch Abnahmeprüfungen durchzuführen.

Wenn Lasten gehoben werden sollen, müssen die Arbeitsmittel und die dazugehörigen Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel dafür geeignet sein. Für diese sind wiederkehrende Prüfungen durchzuführen.

Allgemeine Schutzmaßnahmen

Für folgende Arbeitsmittel zum Heben von Lasten sind Detailregelungen zu beachten:

Bericht über Arbeitsunfall bei Hebebarbeiten

Heben von Arbeitnehmer/innen

Es dürfen nur geeignete Arbeitsmittel verwendet werden, die vom Hersteller für das Heben von Personen bestimmt sind (Betriebsanleitung!).

Mit Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten (z.B. Krane, Hubstapler) dürfen Arbeitnehmer/innen nur befördert werden, wenn sie mit einem Arbeitskorb ausgestattet sind.

Allgemeine Schutzmaßnahmen

Für folgende Arbeitsmittel zum Heben von Lasten sind Detailregelungen zu beachten:

Kontakt: VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 24.5.2011