Sie befinden sich hier: Maschinen, Werkzeuge > Heben von Lasten/Personen > Heben von Lasten, Heben von Personen
Heben von Lasten: Diese Anforderungen gelten insbesondere für Krane, Fahrzeughebebühnen, Hubtische, Ladebordwände, Winden, Hub- und Zuggeräte und Regalbedienungsgeräte.
Heben von Arbeitnehmer/innen: Es dürfen nur geeignete Arbeitsmittel verwendet werden, die vom Hersteller für das Heben von Personen bestimmt sind (Betriebsanleitung!).
Für Arbeitsmittel zum Heben von Lasten sind wiederkehrende Prüfungen zum Teil auch Abnahmeprüfungen durchzuführen.
Wenn Lasten gehoben werden sollen, müssen die Arbeitsmittel und die dazugehörigen Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel dafür geeignet sein. Für diese sind wiederkehrende Prüfungen durchzuführen.
Für folgende Arbeitsmittel zum Heben von Lasten sind Detailregelungen zu beachten:
Bericht über Arbeitsunfall bei Hebebarbeiten
Es dürfen nur geeignete Arbeitsmittel verwendet werden, die vom Hersteller für das Heben von Personen bestimmt sind (Betriebsanleitung!).
Mit Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten (z.B. Krane, Hubstapler) dürfen Arbeitnehmer/innen nur befördert werden, wenn sie mit einem Arbeitskorb ausgestattet sind.
Für folgende Arbeitsmittel zum Heben von Lasten sind Detailregelungen zu beachten:
Kontakt:
VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 24.5.2011