Handwerkzeuge

Neben den Allgemeinen Bestimmungen (Verwendung, Wartung), die für alle Arbeitsmittel gelten, sind für Handwerkzeuge auch noch besondere Bestimmungen zu beachten.

Schutzmaßnahmen

(§ 28 AM-VO)

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Letzte Änderung am: 21.1.2010