Bearbeitungsmaschinen

Neben den Allgemeinen Bestimmungen (Verwendung, Prüfung, Wartung usw.), die für alle Arbeitsmittel gelten, sind auch noch besondere Bestimmungen für bestimmte Gruppen von Arbeitsmitteln zu beachten.

Pressen und Stanzen dürfen nur verwendet werden, wenn die erforderlichen wiederkehrenden Prüfungen (jährlich, max. alle 15 Monate) durchgeführt wurden.

Aufgrund der besonderen Gefahren durch einzelne Bearbeitungsmaschinen sind Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche zu beachten.

Besondere Bestimmungen für bestimmte Gruppen von Arbeitsmitteln:

Kontakt: VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 21.1.2010

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