Überroll- und Kippschutz

Arbeitsmittel ohne CE-Zeichen (alte Arbeitsmittel)

Unterschiede bei "neuen" und "alten" Arbeitsmitteln

Selbstfahrende Arbeitsmittel mit Arbeitnehmer/innen als Fahrer/innen oder Passagiere müssen, sofern es die Einsatzbedingungen erfordern, mit einem Überroll- oder Kippschutz nachgerüstet werden.

Dies kann geschehen durch eine Schutzeinrichtung, die:

Wenn mitfahrende Arbeitnehmer/innen bei einem Überrollen oder Kippen zwischen den Teilen des Arbeitsmittels und dem Boden gequetscht werden könnten, ist zusätzlich ein Rückhaltesystem (Sicherheitsgurt) einzubauen.

Hubstapler, bei denen ein Überrollen oder Kippen möglich ist (wegen der Bauart und der tatsächlichen Einsatzbedingungen), sind mit einer der folgenden Schutzeinrichtung gegen die Gefährdung der Arbeitnehmer/innen bei Überrollen oder Kippen des Hubstaplers auszustatten:

(§ 53b AM-VO)

Arbeitsmittel mit CE-Zeichen (neue Arbeitsmittel)

Unterschiede bei "neuen" und "alten" Arbeitsmitteln

Hersteller von selbstfahrenden Maschinen sind verpflichtet Verankerungspunkte zur Montage von Überrollschutzaufbauten (ROPS) vorzusehen, wenn aufgrund der Bauart der Maschine Überrollgefahr besteht (Hinweis in der Betriebsanleitung).

Vor dem Einsatz dieser selbstfahrenden Maschinen muss geprüft werden, ob Überrollgefahr am Einsatzort besteht. Wenn diese vorliegt, so ist ein Überrollschutzaufbau nachzurüsten, der Fahrersitz und allfällige weitere Plätze sind mit einem Rückhaltesystem auszustatten.

Bestimmte Erdbewegungsmaschinen mit einer Leistung über 15 kW müssen bereits vom Hersteller oder Inverkehrbringer mit einem Überrollschutzaufbau geliefert werden:

(§ 23 AM-VO)

Kontakt: VII2@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 27.5.2011