Gesundheit im Betrieb

Der Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und daraus resultierenden Berufskrankheiten oder arbeitsbedingten Erkrankungen ist ein wichtiger Inhalt bei der Ermittlung, Beurteilung und Festlegung von Maßnahmen im Betrieb.

Die regelmäßige Gesundheitsüberwachung der Beschäftigten bei bestimmten Einwirkungen und Tätigkeiten ist eine gesetzliche Verpflichtung. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind in die Ermittlung und Beurteilung von Gesundheitsgefahren zu integrieren.

Arbeitsmediziner/innen beraten Arbeitgeber/innen, Belegschaftsvertretung und Arbeitnehmer/innen in allen Angelegenheiten des Gesundheitsschutzes, der auf die Arbeitsbedingungen bezogenen Gesundheitsförderung und der menschengerechten Arbeitsplatzgestaltung.

Arbeitgeber/innen können erforderlichenfalls weitere geeignete Fachleute, insbesondere Arbeitspsycholog/innen, hinzuziehen und deren Tätigkeit erforderlichenfalls bis zu 25 % in die Präventionszeit einrechnen. Voraussetzung dafür ist, dass

Kontakt: VII4@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 8.2.2010

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Das oberste Ziel der europäischen Kampagne zur Bekämpfung von Muskel- und Skeletterkrankungen ist es, Arbeitgeber/innen, Arbeitnehmer/innen, Praktiker/innen, Präventivdienste, politische Entscheidungsträger/innen und andere Interessengruppen darin zu unterstützen, die Vorbeugung von Muskel- und Skeletterkrankungen am Arbeitsplatz zu verbessern.