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Der Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und daraus resultierenden Berufskrankheiten oder arbeitsbedingten Erkrankungen ist ein wichtiger Inhalt bei der Ermittlung, Beurteilung und Festlegung von Maßnahmen im Betrieb.
Die regelmäßige Gesundheitsüberwachung der Beschäftigten bei bestimmten Einwirkungen und Tätigkeiten ist eine gesetzliche Verpflichtung. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind in die Ermittlung und Beurteilung von Gesundheitsgefahren zu integrieren.
Arbeitsmediziner/innen beraten Arbeitgeber/innen, Belegschaftsvertretung und Arbeitnehmer/innen in allen Angelegenheiten des Gesundheitsschutzes, der auf die Arbeitsbedingungen bezogenen Gesundheitsförderung und der menschengerechten Arbeitsplatzgestaltung.
Arbeitgeber/innen können erforderlichenfalls weitere geeignete Fachleute, insbesondere Arbeitspsycholog/innen, hinzuziehen und deren Tätigkeit erforderlichenfalls bis zu 25 % in die Präventionszeit einrechnen. Voraussetzung dafür ist, dass
Kontakt:
VII4@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 17.10.2011
• Schwerpunktaktion der Arbeitsinspektion: Gesund arbeiten im Hotel- und Gastgewerbe
Die Arbeitsinspektion führt im Rahmen der Österreichischen Arbeitsschutzstrategie und der europäischen Inspektionskampagne zur Evaluierung psychosozialer Risiken eine österreichweite Schwerpunktaktion im Hotel- und Gastgewerbe durch. Im Mittelpunkt dieser Schwerpunktaktion steht die Prävention von physischen und psychischen Fehlbelastungen.