Arbeitsbedingte Erkrankungen

Arbeitsbedingte Erkrankungen sind Erkrankungen bei denen die Arbeitswelt als verursachender oder als verschlimmernder Faktor eine Rolle spielt. Berufskrankheiten sind ein Teil der arbeitsbedingten Erkrankungen, haben aber eine andere versicherungsrechtliche Stellung.

In der gemeinsamen Resolution zur österreichischen Arbeitsschutzstrategie 2007 - 2012 (pdf-658 kB) ist die Prävention und Reduktion von arbeitsbedingten Belastungen und Erkrankungen ein wichtiges Ziel. Weitergehende Informationen zu den aktuellen Projekten und Zielen der Österreichischen Arbeitsschutzstrategie finden sie hier.

Die häufigsten arbeitsbedingten Erkrankungen sind

Diese sogenannten chronischen "Volkskrankheiten" sind meist verbunden mit lang andauernden Schmerzzuständen und auch längeren Krankenständen, die in der Regel aber nicht durch das österreichische Berufskrankheitensystem erfasst werden.

Die Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen sind arbeitsbedingte Belastungen, wie fortgesetztes Heben und Tragen schwerer und unhandlicher Lasten oder Zwangshaltungen, aber auch psychosoziale Belastungen, wie z.B. geringer Handlungsspielraum, Überforderung, aber auch zu geringe psychische Anforderungen. Meist sind die Ursachen vielfältig und es führen verschiedene gleichzeitig einwirkende Belastungen zu unterschiedlichen Beanspruchungen.

Häufigkeit von arbeitsbedingten Erkrankungen

8,6% der Arbeitskräfte in der EU leiden an arbeitsbedingten Gesundheitsbeschwerden

Dies ist ein Ergebnis der Arbeitskräfteerhebung 2007 - Labour Force Survey (pdf-57kB) - von Eurostat. Fast 7 Millionen Arbeitskräfte hatten einen Arbeitsunfall und etwa 20 Millionen Personen klagten über arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden während der letzten 12 Monate vor dem Interview. Die statistischen Daten beziehen sich auf Arbeitskräfte im Alter von 15 - 64 Jahren in den EU-27.

Bei der Häufigkeit von arbeitsbedingten Erkrankungen gibt es ebenso wie bei den Berufskrankheiten geschlechtsspezifische Unterschiede, die hauptsächlich durch die Beschäftigung von Frauen in typischen Frauenberufen z.B. Altenpflege und Handel und die Beschäftigung von Männern in typischen Männerberufen z.B. Baubranche und als Kraftfahrzeuglenker bedingt sind. Durch diese geschlechtsspezifische Arbeitsmarktsegregation ergeben sich bestimmte branchentypische Sicherheits- und Gesundheitsschutzrisken, die auch zu branchentypischen Erkrankungen führen.


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Aufgaben der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und der PFK

Arbeitgeber/innen sind verpflichtet für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Bezug auf alle Aspekte die die Arbeit betreffen zu sorgen. Dies inkludiert neben Maßnahmen zur Verhütung arbeits­bedingter Gesundheitsgefahren und Erkrankungen auch die Information und Unterweisung sowie die Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel.

§ 3 ASchG

Arbeitsmediziner/innen, Sicherheitsfachkräfte und sonstige Fachleute haben die Aufgabe die Ursachen von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Erkrankungen zu ermitteln und zu untersuchen, sowie die Untersuchungen und Ermittlungen auszuwerten. Sie haben die Arbeitnehmer/innen und die Arbeitgeber/innen bei der Anpassung der Ermittlung und Beurteilung der Gesundheitsgefahren und der festgelegten Maßnahmen zu unterstützen.

§§ 77 und 82 ASchG

Kontakt: VII4@bmask.gv.at


Letzte Änderung am: 26.11.2012