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Mit der ASchG-Novelle (BGBl. I Nr. 118/2012), die am 1.1.2013 in Kraft getreten ist, wird die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit und der Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen stärker betont.
Psychische Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen, sind neben den Belastungen des Muskel-Skelett-Apparates eine häufige Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen. Sie verursachen viel menschliches Leid, aber auch enorme betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Kosten.
Unter psychischen Belastungen sind sowohl psychosoziale, psychoemotionale als auch psychomentale Belastungen zu verstehen. Der Begriff psychische Belastung wird aus arbeitswissenschaftlicher Sicht zunächst einmal neutral definiert: Psychische Belastung ist "die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse", die von außen auf den Menschen zukommen und auf ihn psychisch einwirken. Unter psychischer Beanspruchung hingegen versteht man die Reaktion eines Menschen auf psychische Belastungen. Wir sprechen von psychischen Fehlbelastungen, wenn Arbeitsbedingungen vorliegen, die erfahrungsgemäß zu Störungen des körperlichen und geistigen Wohlbefindens führen können.
Die ÖNORM EN ISO 10075 "Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastungen"
wurde durch eine Arbeitsgruppe des Internationalen Normenausschusses Ergonomie (ISO TC 159) erarbeitet. Sie schafft ein gemeinsames Grundverständnis und besteht aus drei Teilen.
Teil 1: Allgemeines und Begriffe (ÖNORM EN ISO 10075-1:2000)
Teil 2: Gestaltungsgrundsätze (ÖNORM EN ISO 10075-2:2000)
Teil 3: Grundsätze und Anforderungen an Verfahren zur Messung und Erfassung psychischer Arbeitsbelastungen (ÖNORM EN ISO 10075-3:2004)
Werden Faktoren, ermittelt die zu Fehlbelastungen führen, sollten unter Beteiligung der Beschäftigten geeignete Maßnahmen festgelegt, durchgeführt und anschließend auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Die vielfältigen Fehlbelastungen können verringert werden, wenn beispielsweise Arbeitsabläufe, Arbeitsanforderungen, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen sowie die Arbeitsumgebung verbessert und optimiert werden. Zur Arbeitsorganisation gehört auch die Gestaltung der Arbeitszeit. Das Ziel der Veränderung ist die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.
Die DIN EN ISO 9241, Teil 2 spiegelt den Stand der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung wieder
Psychische Fehlbelastungen können unter anderem sein:
Die beispielhaft angeführten Fehlbelastungen treten aber meist in Kombination auf und nicht isoliert, z.B. Zwangshaltungen und Zeitdruck. In einigen Untersuchungen wurde insbesondere die Wechselwirkung zwischen psychischen Belastungen und Muskel-Skelett-Erkrankungen beschrieben.
Psychische Fehlbelastungen verursachen oder beeinflußen aber auch andere Erkrankungen wie z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Magen-Darmerkrankungen, Immunerkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, wie z.B. Diabetes mellitus.
Die Arbeits- und Organsiationspsychologie befasst sich mit den psychologischen Faktoren arbeitender Menschen in Organisationen. Sie beobachtet und analysiert Arbeitsbedingungen und Arbeitsaufgaben und die Ressourcen der arbeitenden Menschen.
Von einer Expert/innengruppe (BÖP, GkPP, AK-Wien, Universität Graz, AUVA) wurde eine übersichtliche Zusammenfassung der zentralen Gegenstände und Themenfelder, Ziele, Methoden, Erhebungsinstrumente und Techniken der Arbeits- und Organisationspsychologie erstellt.
Vom Berufsverband der österreichischen Psycholog/innen (BÖP) und der Gesellschaft kritischer Psycholog/innen (GkPP) wurden Qualifikationskriterien für Arbeitspsycholog/innen erarbeitet; auf dieser Grundlage haben die beiden Fachgesellschaften Arbeitspsycholog/innen zertifiziert. Die Gesamtliste dieser anerkannten Arbeitspsycholog/innen ist in der CD-ROM-Datenbank "ArbeitnehmerInnenschutz expert" enthalten.
Arbeitgeber/innen sind verpflichtet für Sicherheit und Gesundheitschutz der Arbeitnehmnr/innen in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen zu sorgen. Dies schließt auch Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter psychischer Belastungen durch eine geeignete Arbeitsorganisation mit ein. Dabei ist der neueste Stand der Erkenntnisse auf dem Gebiet der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu berücksichtigen.
§ 3 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Arbeitgeber/innen haben die Ursachen von arbeitsbedingten psychischen Fehlbelastungen zu ermitteln und zu beurteilen und Maßnahmen zur Verbesserung zu treffen. Die Wirkung der getroffenen Maßnahmen ist zu überprüfen und die Maßnahmen sind erforderlichenfalls anzupassen. Die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung sowie die durchgeführten Maßnahmen sind in einer geeigneten Art und Weise nachvollziehbar zu dokumentieren.
Die Arbeitsinspektion hat im Rahmen der österreichischen Arbeitsschutzstrategie in Kooperation mit einem Team von externen Arbeitspsychologinnen 2010 - 2011 einen Leitfaden für die Arbeitsinspektionen zur Bewertung der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastung ausgearbeitet und in der Praxis erprobt.
Der Leitfaden beschreibt die Ziele, die Aufgaben, das Vorgehen der Arbeitsinspektion bei ihrer Kontroll- und Beratungstätigkeit. Die Grundlagen für die Bewertung der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastung durch die Arbeitsinspektion finden sich in einem Kriterienkatalog und in einer Übersichtstabelle. Der Anhang 1 enthält einen Auszug aus anerkannten Verfahren zur Erhebung arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastungen und im Anhang 2 finden Sie ausführliche Erläuterungen zum Leitfaden.
Dieser Leitfaden soll auch Orientierungshilfe und Anhaltspunkt für Betriebe (Arbeitgeber/innen, Arbeitnehmer/innen, Betriebsrat, Präventivfachkräfte und sonstige Fachleute, insbesondere Arbeitspsycholog/innen) bei der Durchführung der Evaluierung sein.
Der Leitfaden wird zur Zeit überarbeitet und die Änderungen, die aus der Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz resultieren, werden übernommen. Auch der Anhang 1 zum Leitfaden wird überarbeitet.
Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern wurde 2012 ebenfalls eine "Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz" von den Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Unfallversicherungsträger veröffentlicht. Diese Leitlinie soll ähnlich wie der Leitfaden der Arbeitsinspektionen in Österreich zu einem abgestimmten Vorgehen der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe führen.
Die österreichischen Sozialpartner (WKÖ, IV, AKÖ, ÖGB) haben im Jahre 2004 die österreichischen Leitlinien zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung der Europäischen Sozialpartner zu arbeitsbedingtem Stress verabschiedet.
Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung finden Sie hier:
Kontakt:
VII4@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 14.5.2013
• Stress - "Würze des Lebens oder Gifthauch des Todes"
• Burnout - "Wer ausbrennt, muss vorher gebrannt haben!"
• Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz
In der gemeinsamen Resolution zur österreichischen Arbeitsschutzstrategie 2007 - 2012 (pdf-658 kB) ist die Bewußtseinsbildung und die Stärkung der Prävention und Verbesserung der Hilfestellung bei Gewalt am Arbeitsplatz (interne und externe Gewalt) ein wichtiges Ziel.
• Neuregelungen betreffend psychische Belastungen und Arbeitspsycholog/innen (ASchG-Novelle 2013)
Mit der ASchG-Novelle (BGBl. I Nr. 118/2012), die am 1.1.2013 in Kraft getreten ist,
werden Arbeitspsycholog/innen ausdrücklich als „sonstige geeignete Fachleute" genannt, die von den Arbeitgeber/innen auch mit der Arbeitsplatzevaluierung beauftragt werden können und
wird die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit und der Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastungen stärker betont.
Zu den Neuerungen im ASchG hinsichtlich Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen wurde vom BMASK in Zusammenarbeit mit der WKÖ und der Industriellenvereinigung (IV) ein Merkblatt für Betriebe veröffentlicht.
• Europäische Inspektionskampagne 2012 zur Prävention psychosozialer Risiken
Das Ziel dieser europaweiten Kampagne ist es, die arbeitsbedingten psychosozialen Risiken bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen und vor allem bei der präventiven Maßnahmenumsetzung besonders zu berücksichtigen.