Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz

In der gemeinsamen Resolution zur österreichischen Arbeitsschutzstrategie 2007 - 2012 (pdf-658 kB) ist die Bewußtseinsbildung und die Stärkung der Prävention und Verbesserung der Hilfestellung bei Gewalt am Arbeitsplatz (interne und externe Gewalt) ein wichtiges Ziel.

Nach Heinz Leymann (1993) wird unter Mobbing eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen/innen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen verstanden, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder mehreren Personen systematisch, oft und über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel und dem Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird.

Was sind die Ursachen für Mobbing?

In vielen Fällen sind es arbeitsorganisatorische Probleme wie Zeitdruck, zu große aber auch zu geringe Arbeitsmengen, unqualifiziertes Führungsverhalten und betriebliche Umstrukturierungsmaßnahmen mit drohendem Arbeitsplatzabbau. Besonders ältere Arbeitnehmer/innen sehen sich an ihrem Arbeitsplatz zunehmendem "Mobbing" ausgesetzt.

Allerdings ist nicht jeder Konflikt oder jeder Streit mit Mobbing gleichzusetzen und von täglichen Spannungen abzugrenzen. Von Mobbing wird erst dann gesprochen, wenn schikanöse Handlungen des/der Täters/in mindestens einmal pro Woche über einen Zeitraum von sechs Monaten gesetzt werden.

Welche schikanösen Handlungen zählen zu Mobbing?

Mobbing verläuft in 4 Phasen

  1. Tägliche Konfliktsituationen, die ungelöst bleiben
  2. Etablierung von Mobbing, d.h. Bildung der "Täter-Opfer"-Beziehung
  3. Eskalation mit Einbeziehung z.B. von Betriebsräten/innen, Vorgesetzten
  4. Ausgrenzung

Als Folge von Mobbing können psychische Beschwerden oder Erkrankungen wie z.B. Konzentrationsprobleme, Gedächtnisstörung, Verzweiflung, Hektik, Alpträume, Depressionen, Unsicherheit, Antriebslosigkeit bis hin zum Selbstmord auftreten. Mobbing kann auch in weiterer Folge zu Arbeitsunfällen führen.

Welche Präventionsmaßnahmen können gesetzt werden?

Aufgrund des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes sind Arbeitgeber/innen im Rahmen der "Grundsätze der Gefahrenverhütung" dazu verpflichtet, den "Faktor Mensch" bei der Arbeit, insbesondere bei der Arbeitsgestaltung und bei der Auswahl von Arbeitverfahren, sowie die sozialen Beziehungen und die Arbeitsorganisation bei der Planung der Gefahrenverhütung zu berücksichtigen.

§ 7 ASchG

Um Mobbing bereits am Entstehen zu verhindern, ist eine offene Gesprächskultur im Unternehmen wichtig. Kritik und Konflikte sollen besprochen werden, Informationen auf allen Ebenen weitergegeben werden, Anerkennung und Unterstützung bei der Arbeit sowie gegenseitiger Respekt sind von Bedeutung.

Bei bereits vorliegendem Mobbing ist ein frühzeitiges Eingreifen bzw. das Ansprechen desselben und das Einhalten von Spielregeln im Bewältigen eines Konfliktes wichtig.

Informationen zu Mobbingberatungsstellen

Weitergehende Informationen zur Prävention von Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz

Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz - Instrumente zur Prävention
Die Broschüre "Belästigung und Gewalt" von BAK, IV, ÖGB, VÖWG und WKÖ stellt einen Beitrag zur Umsetzung der EU- Rahmenvereinbarung der Europäischen Sozialpartner in Österreich dar.

Mobbing - Leitfaden zur Prävention und Intervention
was (öffentliche) Organisationen tun können. Ein Leitfaden des Bundesministeriums für Gesundheit, der sich an all jene Organisationen richtet, die sich mit dem Thema Mobbing bzw. dessen Prävention beschäftigen wollen.

MOBnet
ist eine neue Kooperation von Organisationen der Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen im Gesundheitswesen und Sozialbereich, durch die gemeinsam Maßnahmen gegen Mobbing am Arbeitsplatz gesetzt werden sollen.

MoVe - Mobbing verhindern
Laufende Studie der Technischen Universität Wien zu Konflikten und aggressivem Verhalten am Arbeitsplatz. Möglichkeit für Arbeitnehmer/innen über ihre beobachteten Erlebnisse im Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz in streng anonymisierter Form im Drop-In-Center direkt Online zu erzählen.

Rahmenvereinbarung der Sozialpartner zu Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz (pdf-76 kB)
Von den Europäischen Sozialpartnern (EGB, Businesseurope, CEEP und UEAPME) wurde diese Rahmenvereinbarung im April 2007 beschlossen. Die Vereinbarung soll dazu beitragen, Mobbing, sexuelle Belästigung und physische Gewalt im Arbeitsumfeld zu verhindern und gegebenenfalls dagegen vorzugehen. Unternehmen in Europa sollen zur Bewältigung von Belästigung und Gewalt geeignete Verfahren ausarbeiten.

Tatort Arbeitsplatz - Gib der Gewalt im Job keine Chance
Die Gewerkschaft VIDA führt unter diesem Titel seit 2009 eine Kampagne zur Prävention von Gewalt am Arbeitsplatz durch. Hier finden Sie auch die Ergebnisse der österreichweiten Erhebung des Sozialforschungsinstituts IFES (Institut für empirische Sozialforschung), welche im Auftrag von VIDA bei Arbeitnehmer/innen aus dem Verkehrs-, Tourismus-, Gesundheits- und Dienstleistungsbereich durchgeführt wurde.

Kontakt: VII4@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 3.3.2011