Bauarbeiten

Unter den Begriff der Bauarbeiten fallen alle Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Sanierung, Reparatur, Änderung und Beseitigung von baulichen Anlagen aller Art, einschließlich der hiefür erforderlichen Vorbereitungs- und Abschlußarbeiten.

Bauarbeiten sind insbesondere auch Zimmerer-, Dachdecker-, Glaser-, Maler-, Anstreicher-, Spengler-, Fliesenleger-, Estrich-, Isolierarbeiten, und Gerüstbauarbeiten, Stahlbauarbeiten, Gas-, Wasser-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektroinstallationsarbeiten, Sprengarbeiten, Abbrucharbeiten sowie Fassadenreinigungsarbeiten und Rauchfangkehrerarbeiten. Als Bauarbeiten gelten auch Erdarbeiten, wie Aufschüttungen, Auf- und Abgrabungen sowie die Herstellung von künstlichen Hohlräumen unterhalb der Erdoberfläche.

Kontakt: VII1@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 13.8.2012

Unterseiten zu diesem Thema

Baustellendatenbank
Ab 1. April 2012 wurde die Baustellendatenbank in Betrieb genommen. Zugang zur Baustellenmeldung erhalten Sie unter dem Link: Baustellendatenbank

Meldepflichten
Bestimmte Bauarbeiten müssen an das zuständige Arbeitsinspektorat gemeldet werden. Dazu kann die Baustellendatenbank verwendet werden.

Anlegeleitern auf Baustellen - Schwerpunktaktionen der Arbeitsinspektion im Bauwesen