Bauarbeiten

Unter den Begriff der Bauarbeiten fallen alle Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Sanierung, Reparatur, Änderung und Beseitigung von baulichen Anlagen aller Art, einschließlich der hiefür erforderlichen Vorbereitungs- und Abschlußarbeiten.

Bauarbeiten sind insbesondere auch Zimmerer-, Dachdecker-, Glaser-, Maler-, Anstreicher-, Spengler-, Fliesenleger-, Estrich-, Isolierarbeiten, und Gerüstbauarbeiten, Stahlbauarbeiten, Gas-, Wasser-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektroinstallationsarbeiten, Sprengarbeiten, Abbrucharbeiten sowie Fassadenreinigungsarbeiten und Rauchfangkehrerarbeiten. Als Bauarbeiten gelten auch Erdarbeiten, wie Aufschüttungen, Auf- und Abgrabungen sowie die Herstellung von künstlichen Hohlräumen unterhalb der Erdoberfläche.

Kontakt: VII1@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 11.8.2010

Unterseiten zu diesem Thema

Meldepflichten
Bestimmte Bauarbeiten müssen an das zuständige Arbeitsinspektorat gemeldet werden. Dazu kann die Baustellendatenbank verwendet werden.

Baustellendatenbank
Ab 1. April 2012 wird die Baustellendatenbank in Betrieb genommen.

Anlegeleitern auf Baustellen - Schwerpunktaktionen der Arbeitsinspektion im Bauwesen