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Unter den Begriff der Bauarbeiten fallen alle Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Sanierung, Reparatur, Änderung und Beseitigung von baulichen Anlagen aller Art, einschließlich der hiefür erforderlichen Vorbereitungs- und Abschlußarbeiten.
Bauarbeiten sind insbesondere auch Zimmerer-, Dachdecker-, Glaser-, Maler-, Anstreicher-, Spengler-, Fliesenleger-, Estrich-, Isolierarbeiten, und Gerüstbauarbeiten, Stahlbauarbeiten, Gas-, Wasser-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektroinstallationsarbeiten, Sprengarbeiten, Abbrucharbeiten sowie Fassadenreinigungsarbeiten und Rauchfangkehrerarbeiten. Als Bauarbeiten gelten auch Erdarbeiten, wie Aufschüttungen, Auf- und Abgrabungen sowie die Herstellung von künstlichen Hohlräumen unterhalb der Erdoberfläche.
Kontakt:
VII1@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 11.8.2010
• Meldepflichten
Bestimmte Bauarbeiten müssen an das zuständige Arbeitsinspektorat gemeldet werden. Dazu kann die Baustellendatenbank verwendet werden.
• Baustellendatenbank
Ab 1. April 2012 wird die Baustellendatenbank in Betrieb genommen.
• Anlegeleitern auf Baustellen - Schwerpunktaktionen der Arbeitsinspektion im Bauwesen