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Unter den Begriff der Bauarbeiten fallen alle Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Sanierung, Reparatur, Änderung und Beseitigung von baulichen Anlagen aller Art, einschließlich der hiefür erforderlichen Vorbereitungs- und Abschlußarbeiten.
Bauarbeiten sind insbesondere auch Zimmerer-, Dachdecker-, Glaser-, Maler-, Anstreicher-, Spengler-, Fliesenleger-, Estrich-, Isolierarbeiten, und Gerüstbauarbeiten, Stahlbauarbeiten, Gas-, Wasser-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektroinstallationsarbeiten, Sprengarbeiten, Abbrucharbeiten sowie Fassadenreinigungsarbeiten und Rauchfangkehrerarbeiten. Als Bauarbeiten gelten auch Erdarbeiten, wie Aufschüttungen, Auf- und Abgrabungen sowie die Herstellung von künstlichen Hohlräumen unterhalb der Erdoberfläche.
Kontakt:
VII1@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 8.3.2010
• Anlegeleitern auf Baustellen - Schwerpunktaktionen der Arbeitsinspektion im Bauwesen
• Baubeginnsanzeige
Baustellen, deren Dauer 5 Arbeitstage überschreitet, sind dem zuständigen Arbeitsinspektorat zu melden. Zuständig ist jenes Arbeitsinspektorat, welches am Standort der Baustelle die örtliche und sachliche Zuständigkeit hat.