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Sofern bei Arbeiten an absturzgefährlichen Stellen durch technische Schutzmaßnahmen ein ausreichender Schutz nicht erreicht wird, sind die Arbeitnehmer/innen durch anseilen zu sichern.
Für das Anseilen sind den Arbeitnehmer/innen
zur Verfügung zu stellen.
Sicherheitsseile dürfen nur in Verbindung mit Sicherheitsgeschirren oder -gürteln verwendet werden.
An Stellen, an denen Schutzausrüstungen verwendet werden, müssen möglichst lotrecht oberhalb dieser Stellen geeignete Befestigungsvorrichtungen oder -möglichkeiten vorhanden sein, die den bei einem Absturz auftretenden Belastungen standhalten. Sicherheitsseile (Fangseile) müssen so befestigt werden, dass eine Schlaffseilbildung möglichst vermieden wird.
Sicherheitsgürtel dürfen nur als Haltegurt oder als Sicherung gegen Abrutschen verwendet werden, in allen anderen Fällen sind Sicherheitsgeschirre mit Einrichtungen zur Verminderung des Fangstoßes oder in Verbindung mit Höhensicherungsgeräten zu verwenden.
Kontakt:
VII1@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 18.3.2009