SiGe-Plan: Ersatz durch Gefahrenevaluierung bei Kleinbaustellen

Auf Kleinbaustellen mit Beschäftigten nur eines Arbeitgebers/einer Arbeitgeberin kann die Gefahrenevaluierung den SiGe-Plan ersetzen, sofern sie auf die besonderen Gefahren dieser Baustelle abstellt:

Werden auf einer Baustelle, für die eine Vorankündigung gemäß § 6 nicht erforderlich ist, nur Arbeitnehmer/innen eines Arbeitgebers/einer Arbeitgeberin beschäftigt, so gelten die in den für diese Baustelle gemäß §§ 4 und 5 ASchG festgelegten und schriftlich festgehaltenen Maßnahmen zur Gefahrenverhütung als Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan im Sinne dieses Bundesgesetzes, wenn darin die gemäß Abs. 3 erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer/innen gegen die besonderen Gefahren, mit denen die Arbeiten auf dieser Baustelle verbunden sind, enthalten sind und der Mindestinhalt des Abs. 3 ausreichend berücksichtigt wird.

Der Bauherr (Projektleiter/in) hat die Arbeitgeber/in über das Vorliegen von besonderen Gefahren, insbesondere im Sinne von § 7 Abs. 3 Z 1, umfassend zu informieren.

Kontakt: VII3@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 17.3.2009