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Der Bauherr (falls beauftragt: Projektleiter/in) hat dafür zu sorgen, dass eine Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk erstellt, angepasst und in geeigneter Weise aufbewahrt bzw. übergeben wird.
Die Unterlage muss die zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen bei späteren Arbeiten wie Nutzung, Wartung, Instandhaltung, Umbauarbeiten oder Abbruch erforderlichen Angaben über die Merkmale des Bauwerks (wie Zugänge, Anschlagpunkte, Gerüstverankerungspunkte, Gas-, Wasser- und Stromleitungen) enthalten, die bei späteren Arbeiten (z.B. Umbau, Wartung) zu berücksichtigen sind.
Die Unterlage ist von dem/der Planungskoordinator/in in der Vorbereitungsphase zusammenzustellen und bei Fortschritt der Arbeiten oder bei eingetretenen Änderungen durch den/die Baustellenkoordinator/in anzupassen. Die Erstellung und Durchführung der Anpassung obliegt sowohl den Koordinator/innen als auch dem Bauherrn (Projektleiter/in).
Erstellungshilfe einer Unterlage für spätere Arbeiten (BauKG) (rtf-1,28 MB)
Die Unterlage ist in der Vorbereitungs- und in der Ausführungsphase zu berücksichtigen. Technische Maßnahmen, wie z.B. Anschlagpunkte für die Persönliche Schutzausrüstung im Bereich des Daches, müssen bereits in der Ausschreibung berücksichtigt werden.
Der Bauherr (Projektleiter/in) hat dafür zu sorgen, dass die Unterlage für die Dauer des Bestandes des Bauwerks in geeigneter Weise aufbewahrt wird. Wird das Bauwerk während der Ausführung oder nach Fertigstellung vom Bauherrn an eine andere natürliche oder juristische Person oder sonstige Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit übergeben, hat diese für die Aufbewahrung der Unterlage in geeigneter Weise zu sorgen (z.B. Hinterlegung bei Hausverwaltung nach Eigentümerwechsel).
Kontakt:
VII3@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 21.9.2011