Jugendliche am Bau

Jugendliche am Bau sind besonderen Belastungen und Gefahren ausgesetzt.

Jugendliche im Sinn der Bestimmungen sind Personen :

§ 1 KJBG

Allgemeines zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen

Hier sind einige Themenbereiche angeführt um einen Überblick zu bekommen.

Kontakt: VII3@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 18.3.2009

Unterseiten zu diesem Thema

Arbeitszeit
Für Jugendliche gelten folgende Grenzen für die höchstzulässige Tages- und Wochenarbeitszeit.

Ruhepausen und Ruhezeiten
Bei der Beschäftigung von Jugendlichen sind folgende Ruhepausen und Ruhezeiten einzuhalten.

Beschäftigungsverbote
Die Beschäftigungsverbote werden in folgende Gruppen unterteilt: