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Jugendliche am Bau sind besonderen Belastungen und Gefahren ausgesetzt.
Jugendliche im Sinn der Bestimmungen sind Personen :
Allgemeines zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
Hier sind einige Themenbereiche angeführt um einen Überblick zu bekommen.
Kontakt:
VII3@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 18.3.2009
• Arbeitszeit
Für Jugendliche gelten folgende Grenzen für die höchstzulässige Tages- und Wochenarbeitszeit.
• Ruhepausen und Ruhezeiten
Bei der Beschäftigung von Jugendlichen sind folgende Ruhepausen und Ruhezeiten einzuhalten.
• Beschäftigungsverbote
Die Beschäftigungsverbote werden in folgende Gruppen unterteilt: